Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

"Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum 31. Januar 2017 in den Lärmschwerpunkten gemäß Lärmaktionsplan 2013 bis 2018 (Vorlage B 16/0141, Seite 81 ff) Tempo 30 für die Zeit von 22 bis 6 h verbindlich vorzuschreiben:

·         Tangstedter Landstraße - Maßnahmen Nr. 2009-01,

·         Rathausallee  - Maßnahmen Nr. 2009-03,

·         Waldstraße  - Maßnahmen Nr. 2009-04,

·         Alter Kirchenweg, Stonsdorfer Weg - Maßnahmen Nr. 2009-05,

·         Langenharmer Weg - Maßnahmen Nr. 2009-06,

·         Poppenbütteler Straße Nord - Maßnahmen Nr. 2009-07,  

·         Niendorfer Straße, Friedrichsgaber Weg - Maßnahmen Nr. 2009-09,

·         Marommer Straße  - Maßnahmen Nr. 2009-28,

·         Ochsenzoller Straße - Maßnahmen Nr. 2011-03.

Falls auch acht Jahre nach Beschluss des Lärmaktionsplans 2008-2013 eine Umsetzung der damals beschlossenen Maßnahmen nicht für möglich gehalten wird, wird für jede einzelne Maßnahme um detaillierte Auflistung gebeten, welche einzelnen Schritte für die Ausweisung noch offen sind, wann welcher Schritt beendet sein wird und wann die Ausweisung von Tempo 30 schließlich erfolgen wird.

 

Die Darlegung der Hinderungsgründe für eine Umsetzung bis Ende Januar 2017 wird bis zur übernächsten Sitzung des Umweltausschusses erbeten. Falls bis dahin keine Stellungnahme der Verwaltung erfolgt, wird erwartet, dass alle genannten Maßnahmen bis Ende Januar umgesetzt werden.


Abstimmung:

 

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen