Sitzung: 16.11.2016 Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: A 16/0439
Beschluss:
"Die Verwaltung wird
aufgefordert, bis zum 31. Januar 2017 in den Lärmschwerpunkten gemäß
Lärmaktionsplan 2013 bis 2018 (Vorlage B 16/0141, Seite 81 ff) Tempo 30 für die
Zeit von 22 bis 6 h verbindlich vorzuschreiben:
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Tangstedter Landstraße - Maßnahmen Nr. 2009-01,
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Rathausallee -
Maßnahmen Nr. 2009-03,
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Waldstraße -
Maßnahmen Nr. 2009-04,
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Alter Kirchenweg, Stonsdorfer Weg - Maßnahmen Nr.
2009-05,
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Langenharmer Weg - Maßnahmen Nr. 2009-06,
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Poppenbütteler Straße Nord - Maßnahmen Nr.
2009-07,
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Niendorfer Straße, Friedrichsgaber Weg - Maßnahmen Nr.
2009-09,
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Marommer Straße - Maßnahmen Nr. 2009-28,
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Ochsenzoller Straße - Maßnahmen Nr. 2011-03.
Falls
auch acht Jahre nach Beschluss des Lärmaktionsplans 2008-2013 eine Umsetzung
der damals beschlossenen Maßnahmen nicht für möglich gehalten wird, wird für
jede einzelne Maßnahme um detaillierte Auflistung gebeten, welche einzelnen
Schritte für die Ausweisung noch offen sind, wann welcher Schritt beendet sein
wird und wann die Ausweisung von Tempo 30 schließlich erfolgen wird.
Die
Darlegung der Hinderungsgründe für eine Umsetzung bis Ende Januar 2017 wird bis
zur übernächsten Sitzung des Umweltausschusses erbeten. Falls bis dahin keine
Stellungnahme der Verwaltung erfolgt, wird erwartet, dass alle genannten
Maßnahmen bis Ende Januar umgesetzt werden.
Abstimmung:
14 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen