Sitzung: 23.11.2016 Stadtwerkeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 16/0446
Beschluss
Der
Stadtwerkeausschuss nimmt gemäß § 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung
Schleswig-Holstein (Kontrolle der Verwaltung) den Bericht der Werkleitung zu
den Maßnahmen zur Einführung eines in sich geschlossenen Compliance-Systems in
der Unternehmensgruppe der Stadtwerke Norderstedt (Anlage 1 zur Beschlussvorlage B 16/0446) zur Kenntnis und billigt
den in der Anlage beigefügten Bericht des externen Compliance Management
Beauftragten, der WIRTSCHAFTSRAT RECHT BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte
Partnerschaft mbH, „Compliance
Management in den Stadtwerken Norderstedt zur entsprechenden Umsetzung der
Anti-Korruptionsrichtlinie Schleswig-Holstein“ (Anlage 2 zur Beschlussvorlage B 16/0466).
Abstimmung:
Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.