Beschluss

 

Der Stadtwerkeausschuss nimmt gemäß § 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (Kontrolle der Verwaltung) den Bericht der Werkleitung zu den Maßnahmen zur Einführung eines in sich geschlossenen Compliance-Systems in der Unternehmensgruppe der Stadtwerke Norderstedt (Anlage 1 zur Beschlussvorlage B 16/0446) zur Kenntnis und billigt den in der Anlage beigefügten Bericht des externen Compliance Management Beauftragten, der WIRTSCHAFTSRAT RECHT BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, „Compliance Management in den Stadtwerken Norderstedt zur entsprechenden Umsetzung der Anti-Korruptionsrichtlinie Schleswig-Holstein“ (Anlage 2 zur Beschlussvorlage B 16/0466).


Abstimmung:

 

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.