Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschluss

 

Die nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung wird beschlossen:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für die Haushaltsjahre 2016/2017

 

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom ___________ und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtrags-haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

im Haushaltsjahr 2016

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

631.800

 

203.410.800

204.042.600

Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.623.400

 

200.236.700

202.860.100

Jahresüberschuss

 

1.991.600

3.174.100

1.182.500

Jahresfehlbetrag 

 

 

 

 

 

im Haushaltsjahr 2016

 

 

 

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

990.200

198.280.500

 

197.290.300

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

187.800

188.845.000

188.845.000

 

188.657.200

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

4.749.700

31.575.400

 

26.825.700

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

6.098.900

48.840.500

 

 

 

42.741.600

 

 

 

im Haushaltsjahr 2017

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

1.508.600

 

211.406.800

212.915.400

Gesamtbetrag der Aufwendungen

4.482.600

 

207.427.700

211.910.300

Jahresüberschuss

 

2.974.000

3.979.100

1.005.100

Jahresfehlbetrag 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.504.300

 

206.518.000

 

209.022.300

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.531.200

 

195.691.600

 

198.222.800

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

6.100.000

 

31.752.800

 

37.852.800

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

6.813.400

 

42.456.100

 

 

49.269.500

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

im Haushaltsjahr 2016

 

von bisher

auf

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

27.142.500 EUR

21.142.500 EUR

 

 

 

3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

1.079,88 Stellen

1.111,81 Stellen

 

im Haushaltsjahr 2017

 

von bisher

auf

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 25.312.000 EUR

31.312.000 EUR

 

 

 

3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

1.079,88 Stellen

 1.111,81 Stellen

 


Abstimmung:

Bei 35 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.