Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Amt 69 folgenden Bericht ab:

 

Zur Anfrage von Herrn Engel für die SPD-Fraktion zum Thema KITA im B 202 in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 15.06.2000 – TOP 17.4 – nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1.       Die Baugenehmigung zum o.g. Bauvorhaben wurde am 05.04.2000 von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Amt 68 hat daraufhin den Generalunternehmer aufgefordert mit der Ausführung zu beginnen.

2.       Leider hatte der zuständige Sachbearbeiter bei der Beratung des entsprechenden TOP nicht die Gelegenheit dies klarzustellen, insofern wird es begrüßt, in diesem Rah­men zu der irreführenden Formulierung der Kirchengemeinde noch Stellung nehmen zu können.

Es wird klargestellt, dass es gegenüber der Kirchengemeinde keinerlei Absprachen irgend welcher Art gegeben hat. Den Vertretern der Kirchengemeinde wurde auf die Frage, ob eine Erweiterung der Aussenspielfläche nach Süden im Rahmen einer Befreiung erfolgen könnte, mit einem klaren Nein beantwortet. Auf die Frage der Kirchengemeinde, welche Möglichkeiten es gäbe, zu einer Erweiterung der Aussenspielfläche zu gelangen, wurde von dem betreffenden Sach­be­arbeiter nur der Hinweis gegeben, dass die Kirchengemeinde wie jeder andere Bürger Nor­der­stedts auch, das Recht hat, einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zu stellen, über den die politischen Gremien letztlich entscheiden.