Sitzung: 29.06.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0322
Herr Schlombs gibt für das Amt 69 folgenden Bericht ab:
Zur Anfrage von Herrn Engel für die SPD-Fraktion zum Thema KITA im B 202 in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 15.06.2000 – TOP 17.4 – nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1.
Die Baugenehmigung zum o.g. Bauvorhaben wurde am 05.04.2000
von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Amt 68 hat daraufhin den Generalunternehmer aufgefordert mit der Ausführung zu
beginnen.
2.
Leider hatte der zuständige Sachbearbeiter bei der Beratung
des entsprechenden TOP nicht die Gelegenheit dies klarzustellen, insofern wird
es begrüßt, in diesem Rahmen zu der irreführenden Formulierung der
Kirchengemeinde noch Stellung nehmen zu können.
Es wird klargestellt, dass es gegenüber der Kirchengemeinde keinerlei
Absprachen irgend welcher Art gegeben hat. Den Vertretern der Kirchengemeinde
wurde auf die Frage, ob eine Erweiterung der Aussenspielfläche nach Süden im
Rahmen einer Befreiung erfolgen könnte, mit einem klaren Nein beantwortet. Auf
die Frage der Kirchengemeinde, welche Möglichkeiten es gäbe, zu einer
Erweiterung der Aussenspielfläche zu gelangen, wurde von dem betreffenden Sachbearbeiter
nur der Hinweis gegeben, dass die Kirchengemeinde wie jeder andere Bürger Norderstedts
auch, das Recht hat, einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zu stellen,
über den die politischen Gremien letztlich entscheiden.