Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Slevogt stellt fest, dass die Belegenheit des Kindergartens im Bereich des B 202 – Norderstedt – von der Verwaltung unterschiedlich angegeben wird (Schulweg bzw. Albert-Schweitzer-Straße).

 

In der Begründung zum Bebauungsplan 143, 1. Änderung und Ergänzung (Stand 20.01.00) findet sich unter Ziffer 11 Gemeinbedarfseinrichtungen / Kindergärten die Aussage: Kindergärten stehen am Schulweg bzw. zukünftig an der Albert-Schweitzer-Straße... . Ebenso ist in der Vorlage zur Stadtvertretung B 00/0195 von einem Kindergarten Albert-Schweitzer-Straße die Rede.

 

Frau Slevogt stellt folgende Fragen:

1.       Seit wann ist der Schulweg umbenannt?

2.       Auf wessen Wunsch / Vorschlag ist dies geschehen?

3.       Wer hat die Umbenennung “beschlossen”?

4.       Wieso weiß der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr davon nichts?

 

Herr Schlombs bezieht in der Sitzung zu den Fragen Stellung.

 

Frau Slevogt bittet um Klärung der Sachlage in der Sitzung des Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr am 06.07.00.

 

PROTOKOLLAUSZUG Dez. III, Amt 69