Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 110 Norderstedt, 21. Änderung "Alter Kirchenweg / Stonsdorfer Weg", Gebiet: nördlich Heidestieg, östlich Uhlenkamp, südlich Alter Kirchenweg und westlich Am Exerzierplatz sowie nördlich und westlich Greifswalder Kehre, östlich Rathaustwiete und südlich Stonsdorfer Weg im Ortsteil Harksheide Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 17.02.2017 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 23.02.2017 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 110 Norderstedt, 21. Änderung "Alter Kirchenweg / Stonsdorfer Weg" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·      bereits eingegangenen Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden Schutzgütern:

 

o  Mensch
Aussagen zu: Lärmschutz, Verkehrsbelastung

o  Tiere
Aussagen zu: –

o  Pflanzen
Aussagen zu: –

o  Boden und Wasser
Aussagen zu: –

o  Klima und Luft
Aussagen zu: –

o  Kultur- und Sachgüter
Aussagen zu: –

 

 

 

·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt

 

Stand:

01.2014

 

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt

 

Stand:

12.2007

 

·      strategische Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm stammt aus 2012 mit

 

 

Stand:

 

01.2013

 

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht

 

Stand:

12.2007

 

·      Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten

 

Stand:

2000

 

·      Stichtagsmessungen / Grundwassergleichenpläne

 

Stand:

06.2015

 

·      Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten  

 

Stand:

2005

 

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte
Norderstedt

 

Stand:

2007

 

·      Baugrunduntersuchung von IGB

 

Stand:

11.2014

 

·      Baumgutachterliche Stellungnahme

 

Stand:

12.2015

 

·      Gebäudeüberprüfung auf Fledermausquartierpotenzial sowie Vogelbesatzkontrolle in Gebäuden im Rahmen des B-Planes Nr. 110 „Alter Kirchenweg / Stonsdorfer Weg“ in Norderstedt

 

Stand:

01.2016

 

·      Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 Norderstedt, 21. Änderung Alter Kirchenweg / Stonsdorfer Weg"

 

Stand:

02.2017

 

·      Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan 110, 21. Änderung „Alter Kirchenweg / Stonsdorfer Straße“ der Stadt Norderstedt

 

Stand:

02.2017

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.