Sitzung: 16.03.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 17/0084
Beschluss:
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 110
Norderstedt, 21. Änderung "Alter Kirchenweg / Stonsdorfer Weg",
Gebiet: nördlich Heidestieg, östlich Uhlenkamp, südlich Alter Kirchenweg und
westlich Am Exerzierplatz sowie nördlich und westlich Greifswalder Kehre,
östlich Rathaustwiete und südlich Stonsdorfer Weg im Ortsteil Harksheide Teil A
– Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der
Fassung vom 17.02.2017 wird beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 23.02.2017
(Anlage 4) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 110 Norderstedt, 21. Änderung "Alter Kirchenweg /
Stonsdorfer Weg" -, die Begründung sowie folgende Arten
umweltbezogener Informationen:
· bereits eingegangenen
Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit
umweltrelevanten Informationen zu folgenden Schutzgütern: o Mensch o Tiere o Pflanzen o Boden und Wasser o Klima und Luft o Kultur- und Sachgüter |
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· Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt |
Stand: |
01.2014 |
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· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt |
Stand: |
12.2007 |
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· strategische
Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm stammt aus 2012
mit |
Stand: |
01.2013 |
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· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht |
Stand: |
12.2007 |
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· Quantitative Erfassung
ausgewählter Brutvogelarten |
Stand: |
2000 |
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· Stichtagsmessungen /
Grundwassergleichenpläne |
Stand: |
06.2015 |
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· Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier |
Stand: |
2005 |
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· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen Luftqualitätsgüte |
Stand: |
2007 |
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· Baugrunduntersuchung von IGB |
Stand: |
11.2014 |
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· Baumgutachterliche Stellungnahme |
Stand: |
12.2015 |
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·
Gebäudeüberprüfung
auf Fledermausquartierpotenzial sowie Vogelbesatzkontrolle in Gebäuden im
Rahmen des B-Planes Nr. 110 „Alter Kirchenweg / Stonsdorfer Weg“ in
Norderstedt |
Stand: |
01.2016 |
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· Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan
Nr. 110 Norderstedt, 21. Änderung „Alter Kirchenweg / Stonsdorfer Weg" |
Stand: |
02.2017 |
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· Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan 110,
21. Änderung „Alter Kirchenweg / Stonsdorfer Straße“ der Stadt
Norderstedt |
Stand: |
02.2017 |
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sind gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen
Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß
§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.