Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Amt 32 folgenden Bericht ab:

 

In der Öffentlichkeit hat es in der Vergangenheit Irritationen bezüglich der neuen Steuerung insbesondere an Fußgängerlichtsignalanlagen gegeben, die offensichtlich eine vergleichende Darstellung zwischen alter und neuer Steuerung notwendig machen.

 

Als erklärendes Beispiel soll die Fußgängerlichtsignalanlage Segeberger Chaussee/Am Böhmerwald dienen.

 

Bisher wurde in einem Umlauf von 80 Sekunden eine Grünzeit für Fußgänger von 12 Sekunden geschaltet. So war eine Gesamtgrünzeit, bezogen auf eine Stunde, von 540 Sekunden möglich.

 

Die neue Steuerung sieht auf Grund neuester Verkehrszählungen eine Umlaufzeit von 90 Sekunden vor. Um jedoch trotz Busbeschleunigung eine Verbesserung für Radfahrer und Fußgänger zu erlangen, wurde ein sogenannter Doppelanwurf für Fußgänger programmiert. Dies bedeutet, dass innerhalb eines 90-Sekunden-Umlaufes zweimal Grün für Radfahrer und Fußgänger von 9 Sekunden Länge geschaltet wird (bisher einmal Grün in 80 Sekunden).

 

Beim Vergleich von alter zu neuer Steuerung, ergibt sich eine Steigerung der Grünzeit für Radfahrer und Fußgänger auf 720 Sekunden pro Stunde (plus 33,33 %).

 

Die maximale Wartezeit für Radfahrer und Fußgänger wird auf ca. 40 Sekunden verkürzt.

Bislang musste bei der Anforderung zum ungünstigsten Zeitpunkt mit ca. 70 Sekunden Wartezeit gerechnet werden.

 

Nach Ablauf der Grünzeit für den Fußgänger und Radfahrer wird eine Fußgängerschutzzeit geschaltet, die 11 Sekunden beträgt und bei einer zu querenden Fahrbahnbreite von ca. 7,50 Metern Sicherheitsreserven aufweist (7,5 Meter Fahrbahnbreite an der Anlage Segeberger Chaussee/Am Böhmerwald). Innerhalb dieser 11Sekunden bleiben die Fahrzeugsignalgeber auf Rot stehen, sodass der Fußgänger, der in der letzten Grünsekunde die Fahrbahn betritt, noch sicher queren kann.

 

Gemäß der vorgegebenen Richtlinien würde eine Fußgängerschutzzeit von 8 Sekunden ausreichen, tatsächlich geschaltet sind jedoch 11 Sekunden.

 

Bemängelt wurde des Weiteren die Dauer der Grünzeit.

In der Regel besteht ein Grünzeitbedarf bezogen auf eine Geschwindigkeit des Fußgängers von 1,5 Meter pro Sekunde. Dies bedeutet bei einer Fahrbahnbreite von 7,50 Metern eine Mindestgrünzeit von 5 Sekunden, um die Fahrbahn sicher queren zu können.

In der neuen Steuerung wird 9 Sekunden, also fast doppelt so viel Grünzeit geschaltet.

 

Auch alte und behinderte Menschen können so die Fahrbahn sicher queren.

 

Anhand der Erläuterung wird deutlich, dass trotz Busbeschleunigung, die doch eine beachtliche Benachteiligung anderer Verkehrsströme zur Folge hat, es uns insgesamt gelungen ist, eine Verbesserung für Fußgänger und Radfahrer zu programmieren.

 

Die Anlage des Berichtes ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.