Sitzung: 06.04.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 17/0082
Beschluss
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach § 3
Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist dem
tabellarischen Vermerk der Verwaltung in der Anlage 3 der Einaldung(Tabellen
Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) zu
entnehmen.
Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die
Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 28.09.2016 sind als
Anlagen 2 und 4 der Vorlage beigefügt.
Die Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Behörden-
und Öffentlichkeitsbeteiligung soll entsprechend den Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung (Anlage 3 der Einladung) erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage den
Entwurf zu fertigen.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.