Sitzung: 25.04.2017 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 7
Vorlage: B 17/0130
Beschluss
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
1.8,
1.9, 1.10, 1.14, 5.2, 5.3, 6.1
teilweise
berücksichtigt
-
nicht
berücksichtigt
-
zur
Kenntnis genommen
1.1,
1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6. 1.7, 1.11, 1.12, 1.13, 1.15, 1.16, 1.17, 2, 3, 4, 5.1,
6.2, 6.3
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Vor, während oder nach
der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen Privater eingegangenen
Beschluss
a) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 302 Norderstedt
"zwischen Scharpenmoor und Schwarzer Weg" , Gebiet: Teile der Flurstücke 1252, 1104,
313, Flurstück 1159, Flur 16, Gemarkung Garstedt bestehend aus dem Teil
A - Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 ) in der
zuletzt geänderten Fassung vom 17.03.2017, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 17.03.2017 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes
durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In
der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und
zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 35 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich
beschlossen.