Beschluss
1.
entfällt
2. Die bisher vorgesehene
Finanzierung des Bildungshauses über den städt. Eigenbetrieb Bildungswerke
sowie
der spätere Betrieb durch
den Eigenbetrieb entfällt. Die Finanzierung und der Betrieb
erfolgen stattdessen durch
die Stadt Norderstedt. Der vom
Eigenbetrieb Bildungswerke mit der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH
abgeschlossene Dienstleistungsvertrag über die Planung und Ausführung der
Baumaßnahme wird von der Stadt
übernommen.
3. Der von der
Stadtvertretung gefasste Beschluss zur Übertragung von Grundstücken in das
Sondervermögen Bildungswerke wird aufgehoben.
4. Das Sondervermögen
„städt. Eigenbetrieb Bildungswerke“ wird frühestmöglich aufgelöst; für den
städtischen Haushalt ist ein entsprechender Nachtragshaushalt vorzulegen. Die
den Bildungswerken in der Betriebssatzung übertragenen Aufgaben werden künftig
wieder durch den Oberbürgermeister durch die Ämter Volkshochschule und
Stadtbücherei wahrgenommen.
5. Mit der Auflösung des
städt. Eigenbetriebes entfällt die Notwendigkeit eines
Werkausschusses i.S.d.
Eigenbetriebsverordnung (EigVO). Die bisherige Funktion
des
Bildungswerkeausschusses als Fachausschuss für den Bereich VHS und Bücherei
bleibt
bestehen und wird künftig
(zumindest bis zur Neukonstituierung der Stadtvertretung in 2018) durch den neu
zu bildenden städt. „Bildungsausschuss“ als
Fachausschuss der
Stadtvertretung i.S.d. Gemeindeordnung (GO SH)
wahrgenommen.
6. Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, alle zur Umsetzung dieses
Grundsatzbeschlusses
erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und die weiteren
notwendigen Beschlüsse und
Kostenberechnungen vorzubereiten und dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung
vorzulegen.
7. Bis zur endgültigen
Umsetzung aller notwendigen Beschlüsse zur Auflösung des städtischen
Eigenbetriebes Bildungswerke ist die Planung des Bildungshauses Garstedt im
vollen Umfang weiterzuführen, damit eine belastbare Kostenberechnung vorgelegt
werden kann und das Projekt nicht verzögert wird.
Abstimmung über Nr. 2, inkl. o.g. Änderung:
Bei 34 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen einstimmig
beschlossen.
Abstimmung über
Nr. 3:
Bei 39 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich
beschlossen.
Abstimmung über
Nr. 4:
Bei 39 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig
beschlossen.
Abstimmung über
Nr. 5:
Bei 39 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich
beschlossen.
Abstimmung über
Nr. 6:
Bei 39 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich
beschlossen.
Abstimmung über
Nr. 7, inkl. o.g. Änderung:
Bei 39 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich
beschlossen.