Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss

 

1. entfällt

 

2. Die bisher vorgesehene Finanzierung des Bildungshauses über den städt. Eigenbetrieb Bildungswerke sowie

der spätere Betrieb durch den Eigenbetrieb entfällt. Die Finanzierung und der Betrieb

erfolgen stattdessen durch die Stadt Norderstedt. Der vom Eigenbetrieb Bildungswerke mit der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH abgeschlossene Dienstleistungsvertrag über die Planung und Ausführung der Baumaßnahme wird von der Stadt  übernommen.

 

3. Der von der Stadtvertretung gefasste Beschluss zur Übertragung von Grundstücken in das Sondervermögen Bildungswerke wird aufgehoben.

 

4. Das Sondervermögen „städt. Eigenbetrieb Bildungswerke“ wird frühestmöglich aufgelöst; für den städtischen Haushalt ist ein entsprechender Nachtragshaushalt vorzulegen. Die den Bildungswerken in der Betriebssatzung übertragenen Aufgaben werden künftig wieder durch den Oberbürgermeister durch die Ämter Volkshochschule und Stadtbücherei wahrgenommen.

 

5. Mit der Auflösung des städt. Eigenbetriebes entfällt die Notwendigkeit eines

Werkausschusses i.S.d. Eigenbetriebsverordnung (EigVO). Die bisherige Funktion

des Bildungswerkeausschusses als Fachausschuss für den Bereich VHS und Bücherei bleibt

bestehen und wird künftig (zumindest bis zur Neukonstituierung der Stadtvertretung in 2018) durch den neu zu bildenden städt. „Bildungsausschuss“ als

Fachausschuss der Stadtvertretung i.S.d. Gemeindeordnung (GO SH)

wahrgenommen.

 

6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle zur Umsetzung dieses

Grundsatzbeschlusses erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und die weiteren

notwendigen Beschlüsse und Kostenberechnungen vorzubereiten und dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung vorzulegen.

 

7. Bis zur endgültigen Umsetzung aller notwendigen Beschlüsse zur Auflösung des städtischen Eigenbetriebes Bildungswerke ist die Planung des Bildungshauses Garstedt im vollen Umfang weiterzuführen, damit eine belastbare Kostenberechnung vorgelegt werden kann und das Projekt nicht verzögert wird.


Abstimmung über Nr. 2, inkl. o.g. Änderung:

Bei 34 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen einstimmig beschlossen.

 

Abstimmung über Nr. 3:

Bei 39 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.

 

Abstimmung über Nr. 4:

Bei 39 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.

 

Abstimmung über Nr. 5:

Bei 39 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.

 

Abstimmung über Nr. 6:

Bei 39 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.

 

Abstimmung über Nr. 7, inkl. o.g. Änderung:

Bei 39 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.