Sitzung: 13.07.2000 Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0291
Herr
Stender weist darauf hin, dass die Änderung der Benutzungsordnung zum
01.10.2000 und nicht zum 01.08.2000 erfolgen soll.
Frau
Martin beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Der
Ausschuss wünscht, dass § 4 Abs. 7 so erhalten bleibt.
Beschluss:
Die
Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Norderstedt wird wie folgt ab dem
01.10.2000 geändert:
§ 4
Abs.2 wird verändert und lautet nunmehr wie folgt:
In der Regel werden Bücher und Medien für vier Wochen ausgeliehen. In
begründeten Ausnahmefällen und für bestimmte Mediengruppen kann die Leihfrist
verkürzt oder vorab verlängert werden.
Für Videos, DVD und Zeitschriften gilt eine verkürzte Leihfrist von
zwei Wochen.
§
4 Abs.3 wird gestrichen
§
4 Abs. 4 wird zu Abs.3
§
4 Abs. 5 wird zu Abs.4
§
4 Abs. 6 wird zu Abs.5
§ 4
Abs. 8 wird geändert und als neuer Abs.6 lautet er nunmehr wie folgt:
Die
Leihfrist kann vor ihrem Ablauf maximal zweimal verändert werden, wenn die Medieneinheit nicht von anderen
BenutzerInnen vorbestellt ist. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien
vorzulegen.
Videos,
DVD und Zeitschriften sind von dieser Regelung ausgenommen und können maximal
einmal verlängert werden.
§ 4
Abs.9 wird zu Abs.7
§ 4
Abs.10 wird zu Abs.8
§ 4
Abs.11 wird zu Abs.9
Abstimmung:
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
Protokollauszug:
Abt. 442