Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Stender weist darauf hin, dass die Änderung der Benutzungsordnung zum 01.10.2000 und nicht zum 01.08.2000 erfolgen soll.

 

Frau Martin beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss wünscht, dass § 4 Abs. 7 so erhalten bleibt.

 

Beschluss:

 

Die Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Norderstedt wird wie folgt ab dem 01.10.2000 geändert:

 

§ 4 Abs.2 wird verändert und lautet nunmehr wie folgt:

 

In der Regel werden Bücher und Medien für vier Wochen ausgeliehen. In begründeten Ausnahmefällen und für bestimmte Mediengruppen kann die Leihfrist verkürzt oder vorab verlängert werden.

Für Videos, DVD und Zeitschriften gilt eine verkürzte Leihfrist von zwei Wochen.

 

§ 4 Abs.3 wird gestrichen

§ 4 Abs. 4 wird zu Abs.3

§ 4 Abs. 5 wird zu Abs.4

§ 4 Abs. 6 wird zu Abs.5

 

§ 4 Abs. 8 wird geändert und als neuer Abs.6 lautet er nunmehr wie folgt:

 

Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf maximal zweimal verändert werden, wenn  die Medieneinheit nicht von anderen BenutzerInnen vorbestellt ist. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzulegen.

Videos, DVD und Zeitschriften sind von dieser Regelung ausgenommen und können maximal einmal verlängert werden.

 

§ 4 Abs.9 wird zu Abs.7

§ 4 Abs.10 wird zu Abs.8

§ 4 Abs.11 wird zu Abs.9

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

 

Protokollauszug: Abt. 442