Beschluss

 

a)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 319 Norderstedt "Quartier südlich Moorbektwiete / westlich Ulzburger Straße", Gebiet: westlich Ulzburger Straße, nördlich Flurstücke 451 und 24/15, Flur 05, Gemarkung Friedrichsgabe, östlich Bebauung Moorbektwiete 6 - 14 und Flurstücke 24/175, 24/183, 24/201, Flur 05, Gemarkung Friedrichsgabe, südlich Moorbektwiete beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 28.02.2017 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·      Schaffung von Baurechten für Geschosswohnungsbau

·      Schaffung von Baurechten für öffentlich geförderten Wohnungsbau

·      Erhalt und Sicherung des vorhandenen Baumbestandes

·      Vorwiegende Unterbringung des ruhendes Verkehrs in Tiefgaragen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

b)  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 319 Norderstedt "Quartier südlich Moorbektwiete / westlich Ulzburger Straße", Gebiet: westlich Ulzburger Straße, nördlich Flurstücke 451 und 24/15, Flur 05, Gemarkung Friedrichsgabe, östlich Bebauung Moorbektwiete 6 - 14 und Flurstücke 24/175, 24/183, 24/201, Flur 05, Gemarkung Friedrichsgabe, südlich Moorbektwiete (Anlage 3) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 03.05.2017 (Anlage 5) und der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 03.05.2017 (Anlage 6) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1., 2., 3.1, 4., 6., 7., 8., 9., 11. und 12 der Anlage 8 dieser Vorlage durchzuführen.

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, einstimmig beschlossen.