Sitzung: 18.05.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 17/0088/1
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die
Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 319 Norderstedt "Quartier südlich Moorbektwiete / westlich
Ulzburger Straße", Gebiet: westlich Ulzburger Straße, nördlich
Flurstücke 451 und 24/15, Flur 05, Gemarkung Friedrichsgabe, östlich
Bebauung Moorbektwiete 6 - 14 und Flurstücke 24/175, 24/183,
24/201, Flur 05, Gemarkung Friedrichsgabe, südlich Moorbektwiete beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung
vom 28.02.2017 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese
Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
·
Schaffung von Baurechten für
Geschosswohnungsbau
·
Schaffung von Baurechten für öffentlich
geförderten Wohnungsbau
·
Erhalt und Sicherung des vorhandenen
Baumbestandes
·
Vorwiegende Unterbringung des ruhendes
Verkehrs in Tiefgaragen
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 319 Norderstedt "Quartier südlich Moorbektwiete / westlich
Ulzburger Straße", Gebiet: westlich Ulzburger Straße, nördlich
Flurstücke 451 und 24/15, Flur 05, Gemarkung Friedrichsgabe, östlich
Bebauung Moorbektwiete 6 - 14 und Flurstücke 24/175, 24/183,
24/201, Flur 05, Gemarkung Friedrichsgabe, südlich Moorbektwiete
(Anlage 3) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
erfolgen.
Das städtebauliche Konzept vom 03.05.2017
(Anlage 5) und der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 03.05.2017 (Anlage 6)
werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1., 2., 3.1, 4., 6., 7., 8., 9., 11. und 12 der Anlage 8
dieser Vorlage durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14
Ja-Stimmen, einstimmig beschlossen.