Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Frau Slevogt hat in der o. g. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr festgestellt, dass die Belegenheit des Kindergartens im Bereich des B 202 – Norderstedt – von der Verwaltung unterschiedlich angegeben wird (Schulweg bzw. Albert-Schweitzer-Straße) und folgende Fragen gestellt:

 

1.        Seit wann ist der Schulweg umbenannt?

2.        Auf wessen Wunsch – Vorschlag ist dies geschehen?

3.        Wer hat die Umbenennung “beschlossen”?

4.        Wieso weiß der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr davon nichts?

 

Seitens der hauptamtlichen Verwaltung ist hierzu Folgendes auszuführen:

 

Zu Frage 1

Die Straße “Schulweg” ist nicht umbenannt; eine Umbenennung war und ist nicht vorgesehen.

Eine Beantwortung der Fragen 2 – 4 erübrigt sich daher.

 

Zur Vorbeugung weiterer Mißverständnisse wird bei dieser Gelegenheit klargestellt, dass auf dem Grundstück der Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde, das insgesamt seine Belegenheit zum Schulweg hat (Hausnummer 30), seit Jahren eine Kindertagesstätte existiert. Derzeit befindet sich bekanntlich eine weitere Kindertagesstätte auf einem stadteigenen Grundstück südlich des Gemeindezentrums im Bau. Diese zweite Kindertagesstätte hat ihre Belegenheit an der “Albert-Schweitzer-Straße” (Hausnummer 35). Bei dieser Straße handelt es sich um eine Stichstraße, die über die Johann-Hinrich-Wichern-Straße an die Harckesheyde angebunden ist und die im Zuge der Neubebauung im B 202 – Norderstedt – realisiert worden ist.

Die Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 143/1. Änderung und Ergänzung (Stand 20.01.2000) sowie in der Vorlage Nr. B 00/0195 sind daher korrekt.