Sitzung: 15.06.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 17/0212
Beschluss:
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 315 Norderstedt
"nördlich Ochsenzoller Straße, östlich Berliner Allee und angrenzender
Kreuzungsbereich", Gebiet: Flurstück 85/13, Flur 15, Gemarkung
Garstedt und der Knotenpunkt Ochsenzoller Straße/Berliner Allee Teil A –
Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung
vom 01.06.2017 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 01.06.2017
(Anlage 4) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 315 Norderstedt
"nördlich Ochsenzoller Straße, östlich Berliner Allee und angrenzender
Kreuzungsbereich", die Begründung sowie folgende Arten
umweltbezogener Informationen:
·
bereits eingegangenen Stellungnahmen von Privaten und Trägern
öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen nur zu folgenden
Schutzgütern:
o Boden und Wasser
Aussagen zu: Boden
mit Grundwasser
· Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand:
01/2014
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
· strategische Lärmkartierung
zum Straßen-, Schienen-
und Flugverkehrslärm stammt
aus 2012 Stand:
16.01.2013
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
· Quantitative Erfassung
ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
· Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand:
30.06.2015
· Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten
Standorten Stand:
2005
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
· Historische
Altlastenerkundung im Bereich Ochsenzoller Straße/
Berliner Allee Stand:
05/2004
· Orientierende
Schadstoffuntersuchung im Bereich
der geplanten Baugrube Stand:
10/2004
· Kurzbericht zu
Bodenluftuntersuchungen im B-Plangebiet B 315 –
nördlich Ochsenzoller
Straße, östlich Berliner Allee, Norderstedt Stand:
12/2016
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch
berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die
die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB
durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen einstimmig beschlossen.