Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 315 Norderstedt "nördlich Ochsenzoller Straße, östlich Berliner Allee und angrenzender Kreuzungsbereich", Gebiet: Flurstück 85/13, Flur 15, Gemarkung Garstedt und der Knotenpunkt Ochsenzoller Straße/Berliner Allee Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 01.06.2017 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 01.06.2017 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 315 Norderstedt "nördlich Ochsenzoller Straße, östlich Berliner Allee und angrenzender Kreuzungsbereich", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·      bereits eingegangenen Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen nur zu folgenden Schutzgütern:

o  Boden und Wasser
Aussagen zu:     Boden mit Grundwasser

·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                                 Stand: 01/2014

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt           Stand: 12/2007

·      strategische Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen-

und Flugverkehrslärm stammt aus 2012                                                     Stand: 16.01.2013

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                   Stand: 12/2007

·      Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                           Stand: 2000

·      Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                                      Stand: 30.06.2015

·      Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier

verkehrsexponierten Standorten                                                                           Stand: 2005

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt          Stand: 2007

·      Historische Altlastenerkundung im Bereich Ochsenzoller Straße/

Berliner Allee                                                                                                     Stand: 05/2004

·      Orientierende Schadstoffuntersuchung im Bereich

der geplanten Baugrube                                                                                   Stand: 10/2004

·      Kurzbericht zu Bodenluftuntersuchungen im B-Plangebiet B 315 –

nördlich Ochsenzoller Straße, östlich Berliner Allee, Norderstedt                   Stand: 12/2016

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.