Beschluss: noch nicht festgelegt

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Frau Reinders fragt an, warum die schlechte Befahrbarkeit des Radweges Friedrichsgaber Weg zwischen Waldstraße und Syltkuhlen durch Knicküberwucherung noch nicht behoben wurde. Die Anfrage wurde bereits im Ausschuss für Planung Bau und Verkehr am 02.09.1999 gestellt.

 

 

Antwort des Teams Natur und Landschaft:

 

Die in den Radweg hineingewachsenen Zweige wurden vom Betriebsamt zuletzt im Herbst 1999 eingekürzt. Diese Rückschnitte werden in jedem Jahr vorgenommen. Nach dem Neuaustrieb dieser Vegetationsperiode ragen gegenwärtig wieder Zweige in den Radweg hinein. Das Betriebsamt erhielt heute einen Auftrag für den Rückschnitt der überhängenden Zweige in diesem Bereich.

 

Naturbedingt kommt es im Juni und Juli, in Abhängigkeit von der Witterung und verursacht durch den jahreszeitlich bedingten Austrieb der Gehölze, im gesamten Stadtgebiet zu Situationen, wo der Zuwachs der Bäume und Sträucher in öffentliche Wege und Straßen hineinragt. Das Betriebsamt wird überall dort schwerpunktmäßig zuerst tätig, wo besondere Verkehrsgefährdungen entstehen. Dennoch ist es nicht möglich – wegen des begrenzten Personals und der großen Anzahl von öffentlichen Grünflächen und des sonstigen städtischen Grüns sowie des zeitgleichen Austriebs der Gehölze – alle Behinderungen innerhalb weniger Tage nach dem sommerlichen Austrieb zurückzuschneiden.

 

Die von Ihnen angefragte Situation am Friedrichsgaber Weg vor den Wohnhäusern 441 – 451 ist begründet durch die beengten Verhältnisse. Der Radweg wurde seinerzeit bis unmittelbar an den Knickfuß heran ausgebaut. Daneben verläuft der Gehweg. Mit diesem endet die öffentliche Fläche. Daran schließt sich die Rasenfläche des privaten Vorgartens an.

 

Wenn man ein weitgehend störungsfreies Nebeneinander von Knicks und Verkehrsflächen erreichen will, dann muss mindestens ein 2,50 m breiter Saum neben dem Knickfuß frei bleiben, damit nicht jeder Austrieb der Bäume und Sträucher innerhalb einer Vegetationsperiode in die Verkehrsflächen (hier: den Radweg) hineinragt. Dies ist beim Bau der Wohnhäuser und des Geh- und Radweges in den sechziger Jahren nicht berücksichtigt worden und kann heute ohne Grunderwerb nicht geändert werden.

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Protokollauszug: Amt 69