Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Zwischen der Schalom-Kirchengemeinde und dem Diakonischen  Werk existiert eine innerkirchliche Vereinbarung. Der zufolge zahlt die Kirchengemeinde Schalom für die Dauer von 5 Jahren einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 5.000 DM für den vom Diakonischen Werk betriebenen Kindergarten.

In der Frage, ob diese Zahlung in die Jahresrechnung des Diakonischen Werkes einzustellen ist, wird nach Abwägen von Einzelaspekten (Erfolgsaussichten bei einem Gerichtsverfahren, Präzedenz für andere Träger) nach Rücksprache mit dem Rechtsamt entschieden:

Dieser Betrag ist nicht als Einnahmeposition in den Jahresrechnungen 1998, 1999, 2000 und 2001 des Schalom-Kindergartens des Diakonischen Werkes zu werten.

 

 

Auszug 402