Sitzung: 21.09.2017 Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 17/0439
Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss beschließt, die Kostenübernahme für Verhütungsmittel
für Personen mit geringem Einkommen auch für die Kalenderjahre 2018 und 2019.
Anspruchsberechtigt sind Personen ab dem 21. Lebensjahr, die einen
Sozialpass besitzen oder folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB II oder
b) Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe
zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) oder
c) Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem AsylbLG oder
d) Einkommen in vergleichbarer Höhe.
Die Stadt Norderstedt gewährt für die Kalenderjahre 2018 und 2019 einen
pauschalen Zuschuss in Höhe von 26.000,00 € (inklusive der
Verwaltungskostenanteile). Im Jahr 2018 nicht verbrauchte Mittel sind auf das
Jahr 2019 zu übertragen. Im Jahr 2019 nicht verbrauchte Mittel sind an die
Stadt Norderstedt zurückzuzahlen.
Abstimmung:
Bei 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich
beschlossen.