Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss beschließt, die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Personen mit geringem Einkommen auch für die Kalenderjahre 2018 und 2019.

Anspruchsberechtigt sind Personen ab dem 21. Lebensjahr, die einen Sozialpass besitzen oder folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

a)    Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB II oder

b)    Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) oder

c)    Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem AsylbLG oder

d)    Einkommen in vergleichbarer Höhe.

 

Die Stadt Norderstedt gewährt für die Kalenderjahre 2018 und 2019 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 26.000,00 € (inklusive der Verwaltungskostenanteile). Im Jahr 2018 nicht verbrauchte Mittel sind auf das Jahr 2019 zu übertragen. Im Jahr 2019 nicht verbrauchte Mittel sind an die Stadt Norderstedt zurückzuzahlen.

 


Abstimmung:

 

Bei 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.