Beschluss

 

 

a)  Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 der Vorlage) werden

 

zur Kenntnis genommen

 

1, 2, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7, 2.8, 2.9, 2.10, 2.11, 2.12

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b)  Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 315 Norderstedt "nördlich Ochsenzoller Straße, östlich Berliner Allee", Gebiet: Flurstück 85/13, Flur 15, Gemarkung Garstedt bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 der Vorlage) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 der Vorlage) in der zuletzt geänderten Fassung vom 01.06.2017, als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 01.06.2017 (Anlage 6 der Vorlage) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.