Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Westlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: Südlich Forst Rantzau, östlich Rantzauer Forstweg, nördlich Flurstück 35/5, Flur 07, Gemarkung Garstedt und westlich Oadby-and-Wigston-Straße Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) der Fassung vom 31.08.2017 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 31.08.2017 (Anlage 3  der Vorlage) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Westlich Oadby-and-Wigston-Straße", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·      bereits eingegangene Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden Schutzgütern:

o  Mensch
Aussagen zu:-

o  Tiere,
Aussagen zu: Vorkommen Vögel und Amphibien

o  Pflanzen
Aussagen zu: Knickstrukturen

o  Boden und Wasser
Aussagen zu: Bodengasuntersuchung

o  Klima und Luft
Aussagen zu:-

o  Kultur- und Sachgüter
Aussagen zu:-

 

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                   Stand:       01/2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt                                                                          Stand:       12/2007

·      Lärmaktionsplan 2013 - 2018 inkl. Strategischer
Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und
Flugverkehrslärm                                                                                Stand:  16.01.2013

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht                                                                              Stand:       12/2007

·      Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                         Stand:            2000

·      Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne/
Flurabstandspläne                                                                               Stand:   2016/2017

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                              Stand:            2007

·      Bestandsaufnahme Baumbestand                                                      Stand:  23.05.2017

·      Fachgutachten zum Artenschutz                                                        Stand:  03.07.2017

·      Grünordnerischer Fachbeitrag                                                            Stand:  24.07.2017

·      Kurzbericht zu Bodenluftuntersuchungen im B-Plangebiet

B 316 „Westlich Oadby-and-Wigston Straße, Norderstedt“                Stand:  15.12.2016

                                                                                                             mit Ergänzungen vom       18.08.2017

·      Oberbodenuntersuchung auf einer Teilfläche
der Altablagerung 4-44                                                                        Stand:  16.04.2015

·      Untersuchung der Altablagerung 4-44 Garstedter Müllberg
Gefährdungsabschätzung Wirkungspfad Boden-Mensch
auf Flächen der BMX-Bahn, Wegeverbindungen
und Aussichtspunkt                                                                             Stand:  22.08.2014

·      Bodenluftuntersuchungen im Bereich des Müllbergs Garstedt          Stand:  02.12.2003

·      Ergebnisse der Grundwasserbeobachtung im Umfeld
des Garstedter Müllberges aus den Jahren 1988 bis 1990                 Stand:  21.07.1992

·      Gefahrenabschätzungsstudie für den Müllberg Garstedt                   Stand:  05.01.1987

·      Ergebnisbericht über geologische und hydrologische
Untersuchungen, Erkundungen der Deponieabdeckung
und Bodengasmessungen im Bereich des Garstedter
Müllbergs in Norderstedt                                                                     Stand:  19.10.1986

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14

 

davon anwesend 13; Ja-Stimmen: 13


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.