Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die von der CDU-Fraktion in der Sitzung vom 21.6.2000 des Umweltausschusses gestellten Fragen zum TOP 6.1 “Einführung von Energiemanagement für die Liegenschaften der Stadt Norderstedt” gestellten Fragen werden nach Rücksprache und Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein folgendermaßen beantwortet:

 

Zu 1)

Der Vertragstext wird in folgender Weise geändert:

Die Stadt Norderstedt – nachfolgend Auftraggeberin genannt – strebt eine deutliche Senkung ihrer CO2-Emissionen im Rahmen der eingegangenen Selbstverpflichtung an, wobei zugleich das Kostensenkungspotential von Energiesparmaßnahmen ausgeschöpft werden soll.

 

Zu 4.2.4)

Beantwortung durch die Investitionsbank:

Auch hier sind der Soll-Ist-Vergleich von Verbräuchen und die CO2 –Bewertung von Seiten der IB als gleichwertig anzusehen. Die Kennzahlen werden wertneutral dargestellt und bilden die Grundlage für eine unseres Erachtens deutlich optimierte Entscheidungsfindung.

 

Zu 4.2.7)

Im abschließenden Kapitel 40 thematisiert die AGENDA 21 eigens die Bedeutung von Informationen für die Entscheidungsfindung, um eine “nachhaltige” Entwicklung gezielt erreichen zu können. Dafür ist die Entwicklung von Nachhaltigkeitsindikatoren gefordert: “Es müssen Indikatoren für nachhaltige Entwicklung entwickelt werden, um eine solide Grundlage für Entscheidungen auf allen Ebenen zu schaffen und zu einer selbstregulierenden Nachhaltigkeit integrierter Umwelt- und Entwicklungssyseteme beizutragen.” (AGENDA 21, Rdn. 40.4)

Gegenstand des Vertrages mit der Investitionsbank ist es, für den Bereich des kommunalen Klimaschutzes und speziell des städtischen Energiemanagements geeignete Indikatoren zu entwickeln. Die einzelnen Zielsetzungen und die mit Hilfe der Indikatoren zu überwachenden Zielerreichungsgrade sind miteinander während der Vertragslaufzeit zu erarbeiten.

 

Zu 4.4)

Beantwortung durch die Investitionsbank:

Der Ergebnisbericht wird idealerweise zum Abschluss des Projektes gemeinsam von der Stadt Norderstedt und der Investitionsbank erstellt. Die Investitionsbank wird insbesondere die Empfehlungen über das weitere Vorgehen zur Diskussion stellen. Die abschließende Bewertung ist dann selbstverständlich der Stadt vorbehalten.

 

Zu 5)

Die exakten Kosten sind im Vorwege nicht berechenbar. Die personellen Aufwendungen sind durch das vorhandene Personal und die 5 vorgesehenen Stellen der Klimaschutzkoordination zu leisten.

 

Zu 6.2 und 8.)

Beantwortung durch die Investitionsbank:

Das Angebot und dessen Auslegung im Zweifelsfall orientieren sich an der üblichen Praxis im Bereich von Ingenieurverträgen. So ist es z. B. planmäßige Voraussetzung für die Freigabe/Anweisung einer Rechnung, dass zwischen den Vertragsparteien Konsens über die erbrachten Leistungen besteht. Die Investitionsbank ist dabei grundsätzlich zur Nachbesserung nicht ausreichender Leistungen verpflichtet, ohne  dass damit “quasi automatisch” zusätzliche Honorarforderungen verbunden sind. Hierbei handelt es sich durchweg um gängige Vorgehensweisen im Dienstleistungsbereich.

Ergänzend können wir sagen: In den bisherigen Projekten waren diese Aspekte ohne jegliche Relevanz. Wir bitten Sie darum, sich gerne bei verschiedenen Kunden persönlich über das Verhalten der Investitionsbank in diesen Fragen zu erkundigen (z. B. Umweltamt Stadt Geesthacht/ Herr Junge, Zentrale Dienste der Stadt Neumünster/ Herr Kuck, Bauamt Kreis Nordfriesland/Herr Storm).

 

Zu 9)

Aus den obigen Ausführungen der Investitionsbank ergibt sich, dass auch für diesen Vertrag das normale Vertragsrecht gilt. Damit schafft eine nicht nachzubessernde Minderleistung die Möglichkeit, eine verminderte Vergütung zu leisten.

 

Zu 9.8)

Die Kosten des Vertrages sind unter Punkt 9 (S. 26-28) detailliert aufgeführt. Über die Vertragslaufzeit hinaus entstehen der Stadt aus diesem Vertrag keine weiteren Folgekosten.

 

Zu 10.2)

Die gewünschte Formulierung findet sich im Absatz 10.2, soweit es sich um EDV-Programme und Rechte handelt, die zur Fortsetzung des gemeinsam erarbeiteten Energiemanagements benötigt werden.

Weitergehende materielle Ansprüche entstehen nicht, da Vertragsgegenstand gerade die fachliche Qualifizierung zur eigenständigen Fortsetzung des Energiemanagements durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt ist. Der Wissenstransfer ist die eigentliche Leistung des Vertrages.

 

Zu 10.7 und 12.2)

In Punkt 10.7 werden Lizenzfragen einer Software geregelt, in Punkt 12.2 Arbeitsergebnisse des Kooperationsprojektes, so wie sie dem Umweltausschuss zur Veranschaulichung in der Sitzung vom 21.6.2000 am Beispiel der Stadt Geesthacht vorgeführt wurden.

Da es sich bei den Arbeitsergebnissen um eine gemeinsame Leistung handelt, bei der Entwicklung der zur Verfügung zu stellenden Software jedoch um die Leistung Dritter, ist die Voraussetzung für eine analoge Behandlung nicht gegeben.

 

Der Bericht des Umweltamtes wird zur Kenntnis genommen.