Sitzung: 05.10.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 17/0397
Beschluss
a) Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 326, Norderstedt,
"Westlich Kringelkrugweg", Gebiet: nördlich Harkshörner Weg, westlich
Kringelkrugweg, südlich Flurstück 860, Flur 03, Gemarkung Harksheide,
östlicher Teilbereich des Flurstücks 861, Flur 03, Gemarkung
Harksheide beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung
vom 19.09.2017 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 der
Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Schließung
des Siedlungsrandes entlang des Feldwegs,
- Schaffung
von neuen Wohneinheiten,
- Erhalt,
Sicherung und Fortentwicklung des vorhandenen Knicks und der erhaltenswerten
Bäume und Schaffung einer Eingrünung zur Landschaft.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b) Gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 326 "Westlich
Kringelkrugweg", Gebiet: nördlich Harkshörner Weg, westlich Kringelkrugweg,
südlich Flurstück 860, Flur 03, Gemarkung Harksheide, östlicher
Teilbereich des Flurstücks 861, Flur 03, Gemarkung Harksheide
(Anlage 2 der Einladung) die öffentliche Unterrichtung
und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
erfolgen.
Das städtebauliche Konzept
vom 19.09.2017 (Anlage 4
der Einladung)
und der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 19.09.2017 (Anlage 5 der Einladung) werden als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8,
9, 11, 12 der Anlage 7 dieser Vorlage durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14
davon anwesend: 14
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig
beschlossen.