Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

a)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 326, Norderstedt, "Westlich Kringelkrugweg", Gebiet: nördlich Harkshörner Weg, westlich Kringelkrugweg, südlich Flurstück 860, Flur 03, Gemarkung Harksheide, östlicher Teilbereich des Flurstücks 861, Flur 03, Gemarkung Harksheide beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 19.09.2017 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 der Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-       Schließung des Siedlungsrandes entlang des Feldwegs,

-       Schaffung von neuen Wohneinheiten,

-       Erhalt, Sicherung und Fortentwicklung des vorhandenen Knicks und der erhaltenswerten Bäume und Schaffung einer Eingrünung zur Landschaft.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 326 "Westlich Kringelkrugweg", Gebiet: nördlich Harkshörner Weg, westlich Kringelkrugweg, südlich Flurstück 860, Flur 03, Gemarkung Harksheide, östlicher Teilbereich des Flurstücks 861, Flur 03, Gemarkung Harksheide (Anlage 2 der Einladung) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 19.09.2017 (Anlage 4 der Einladung) und der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 19.09.2017 (Anlage 5 der Einladung) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 12 der Anlage 7 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14

 

davon anwesend: 14


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.