Sitzung: 05.10.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 17/0417
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 328 Norderstedt "Friedrichsgaber Weg / Stettiner Straße", Gebiet:
westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich Flurstück 67/4, Flur 12, Gemarkung
Garstedt, östlich Flurstück 72, Flur 12, Gemarkung Garstedt, südlich Flurstück
69/2, Flur 12, Gemarkung Garstedt beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 20.09.2017 festgesetzt (vgl. verkleinerter
Fassung in Anlage 3 der Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Schaffung von Baurechten für soziale
Einrichtungen
- Festsetzung einer Fläche für ein BHKW
- Sicherung des vorhandenen
Grünbestandes.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 328 Norderstedt "Friedrichsgaber Weg / Stettiner
Straße", Gebiet: westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich Flurstück 67/4,
Flur 12, Gemarkung Garstedt, östlich Flurstück 72, Flur 12, Gemarkung Garstedt,
südlich Flurstück 69/2, Flur 12, Gemarkung Garstedt (Anlage 3 der Einladung) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der Bebauungsplan–Vorentwurf vom 20.09.2017 (Anlage 4 der
Einladung) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend
den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 6 der
Einladung durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung
und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimig beschlossen.