Sitzung: 02.11.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 17/0509
Beschluss
Das Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird
gebilligt. Das Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom
10.10.2017 in den Anlagen 2 und 4 (Tabellen Abwägungsvorschlag über die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag über die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit) zu entnehmen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
vom 10.10.2017 (Anlage 2 und 4) den Entwurf zu fertigen.
Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die
Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 28.04.2016 sind als
Anlagen 3 und 5 dieser Vorlage beigefügt.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen