Beschluss: noch nicht festgelegt

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Das Amt für junge Menschen und das Amt Stadt als Lebensraum haben in mehreren Gesprächen erörtert, wie dieser Beschluss umzusetzen ist. Eine konkrete Planung kann derzeit mangels Vorgaben noch nicht aufgenommen werden.

 

Erste Überlegungen haben zu folgendem Ergebnis geführt.

 

Eine Eisbahn mit künstlich erzeugter Eisfläche wäre nur mit erheblichem finanziellen Aufwand realisierbar. Außerdem gibt es im Stadtgebiet ausreichend Freigewässer, die bei entsprechender Witterung als Eislaufflächen genutzt werden können. Insbesondere Fragen des Lärmschutzes wären zu beachten.

 

Bezüglich einer Inlineskating-Bahn sind für die Planung einer solchen Anlage weitere Ausführungen erforderlich, um ein Anforderungsprofil zu erstellen. Insbesondere sind Angaben über den Flächenbedarf, die technischen Voraussetzungen, eventuell erforderlichen Nebenanlagen (wie z. B. Toiletten, Gastronomie, Verleih etc.) und mögliche Betriebszeiten erforderlich. Ferner ist die Frage zu klären, ob es sich hierbei um eine neue Freizeitsportanlage, eine Anlage, die an einen Verein angeschlossen oder gewerblich betrieben werden soll, handelt. Erst bei Vorliegen der genannten Kriterien kann eine zielgerichtete Standortsuche erfolgen, wobei die Flächenverfügbarkeit auch ein wesentliches Kriterium darstellt.

 

Zurzeit werden folgende Skating-Anlagen in Norderstedt vorgehalten:

 

·         Anlage am JFH Buschweg mit Halfpipe und Rampen (Asphaltfläche)

·         Anlage am Falkenhorst mit Rampen (Asphaltfläche)

·         Anlage Willi-Brand-Park mit Miniramp

·         Kombinierter Bolz- und Inlinehockeyplatz am Herold-Center

·         Halfpipe in Norderstedt-Mitte

·         Radweg entlang der Schleswig-Holstein-Str.

 

Der Freizeitverein No-Mi e.V. möchte eine Trendsportanlage in einer Größe von ca. 2.000 m² für Skater/Inliner/Beachball und Bolzen in Norderstedt-Mitte (Vorgriff auf den Sport- und Freizeitpark) errichten. Die Finanzierung dieser Anlage soll über Sponsoren erfolgen. Gegen dieses Vorhaben wendet sich eine Initiative. Eine planungsrechtliche Beurteilung für den Standort Norderstedt-Mitte wurde durch die Arbeitsgruppe Norderstedt-Mitte erstellt und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die beiden o. g. Ämter sind der Auffassung, dass mit der Fertigstellung der Trendsportanlage in Norderstedt-Mitte die Versorgung für den Skaterbereich ausreichend ist. Die Verwaltung empfiehlt eine weitere Behandlung der Angelegenheit im Planungsausschuss und im Ausschuss für junge Menschen, um Vorgaben für die weitere Planung abstimmen zu können.

 

Protokollauszug: Amt 40