Beschluss

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stadtvertretung beschließt nach § 95 n Abs. 3 der Gemeindeordnung den Jahresabschluss 2012.

Der Jahresüberschuss in Höhe von € 3.856,16 wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage zugeführt.


Abstimmung:

Bei 14 Ja-Stimmen als Empfehlung für die Stadtvertretung beschlossen.