Sitzung: 06.11.2017 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 17/0504
Beschluss
Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2012 wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadtvertretung beschließt
nach § 95 n Abs. 3 der Gemeindeordnung den Jahresabschluss 2012.
Der Jahresüberschuss in
Höhe von € 3.856,16 wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage
zugeführt.
Abstimmung:
Bei 14 Ja-Stimmen als Empfehlung für die Stadtvertretung
beschlossen.