Sitzung: 28.09.2000 Sozialausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0365
Nach
der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung entscheiden die Ausschüsse (im
Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel) über Zuschussanträge ab 10.000
DM.
In
der Sitzung des Ausschusses für junge Menschen Nr. 39/VIII am 21.06.00 sind
mehrere Punkte von der Tagesordnung abgesetzt worden.
Hintergrund
war eine Berichtsvorlage des Rechtsamtes, die sich u.a. mit der
Zuständigkeit nach der GO befasst:
“Gemäß
§ 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist der Bürgermeister für die Geschäfte der
laufenden Verwaltung und die Gesetzesausführung allein verantwortlich.
Die
Bezuschussung der Träger der Kindertageseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage
des Kindertagesstättengesetzes und der von der Stadtvertretung zur Verfügung
gestellten Mittel.
Es
handelt sich hierbei somit um ein reines Verwaltungsverfahren. Die Prüfung /
Anerkennung der Jahresrechnungen fällt danach in die alleinige Zuständigkeit
der hauptamtlichen Verwaltung. Dies gilt auch, wenn irrtümlich in der
Angelegenheit Beschlussvorlagen erstellt und in die Ausschussberatungen gegeben
wurden.
Damit
ist spätestens seit Änderung der Gemeindeordnung eine Zuständigkeit des
Ausschusses für junge Menschen in dieser Angelegenheit nicht mehr gegeben.”
Dementsprechend
werden wir in Zukunft keine Vorlagen über Verwendungsnachweise oder
Jahresrechnungen mehr zur Entscheidung in den Ausschuss bringen. Über
Ergebnisse wird im Berichtswesen oder im Rahmen von Berichten und Anfragen
informiert.
Gleiches
gilt teilweise für die Bewilligung von Zuschüssen. Alle Förderungen, die auf
beschlossenen vertraglichen Vereinbarungen mit einem bezifferten Betrag
basieren, fallen in die Ausführungszuständigkeit der Verwaltung.
Davon
sind z.Zt. betroffen
·
Erziehungsberatung,
Diakonisches Werk
·
Sozialstationen,
4 Träger
·
Suchtberatung,
Innere Mission und Sozialwerk
·
Psychologische
Beratung, Sozialwerk.
Vertragsverlängerungen
oder Budgetveränderungen wären vom Ausschuss zu entscheiden.
Die
übrigen Bezuschussungen (ohne Vertrag), über die jährlich zu befinden ist oder
Neuanträge werden weiterhin dem Ausschuss vorgelegt.
AUSZUG
: 502