Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung entscheiden die Ausschüsse (im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel) über Zuschussanträge ab 10.000 DM.

 

In der Sitzung des Ausschusses für junge Menschen Nr. 39/VIII am 21.06.00 sind mehrere Punkte von der Tagesordnung abgesetzt worden.

Hintergrund war eine Berichtsvorlage des Rechtsamtes, die sich u.a. mit der Zuständigkeit  nach der GO befasst:

“Gemäß § 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist der Bürgermeister für die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die Gesetzesausführung allein verantwortlich.

Die Bezuschussung der Träger der Kindertageseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage des Kindertagesstättengesetzes und der von der Stadtvertretung zur Verfügung gestellten Mittel.

Es handelt sich hierbei somit um ein reines Verwaltungsverfahren. Die Prüfung / Anerkennung der Jahresrechnungen fällt danach in die alleinige Zuständigkeit der hauptamtlichen Verwaltung. Dies gilt auch, wenn irrtümlich in der Angelegenheit Beschlussvorlagen erstellt und in die Ausschussberatungen gegeben wurden.

Damit ist spätestens seit Änderung der Gemeindeordnung eine Zuständigkeit des Ausschusses für junge Menschen in dieser Angelegenheit nicht mehr gegeben.”

 

Dementsprechend werden wir in Zukunft keine Vorlagen über Verwendungsnachweise oder Jahresrechnungen mehr zur Entscheidung in den Ausschuss bringen. Über Ergebnisse wird im Berichtswesen oder im Rahmen von Berichten und Anfragen informiert.

 

Gleiches gilt teilweise für die Bewilligung von Zuschüssen. Alle Förderungen, die auf beschlossenen vertraglichen Vereinbarungen mit einem bezifferten Betrag basieren, fallen in die Ausführungszuständigkeit der Verwaltung.

Davon sind z.Zt. betroffen

 

·         Erziehungsberatung, Diakonisches Werk

·         Sozialstationen, 4 Träger

·         Suchtberatung, Innere Mission und Sozialwerk

·         Psychologische Beratung, Sozialwerk.

Vertragsverlängerungen oder Budgetveränderungen wären vom Ausschuss zu entscheiden.

 

Die übrigen Bezuschussungen (ohne Vertrag), über die jährlich zu befinden ist oder Neuanträge werden weiterhin dem Ausschuss vorgelegt. 

 

AUSZUG :  502