Sitzung: 20.11.2017 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 17/0524/1
Beschluss
Die nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung
wird beschlossen:
2. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 95 b der
Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom ….. und mit
Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom ….. folgende
Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1.
im Ergebnisplan der |
erhöht EUR |
vermindert EUR |
und damit der Gesamtbetrag des
bisher gesetzt auf EUR EUR |
|
Gesamtbetrag der Erträge |
22.240.000 |
|
212.915.400 |
235.155.400 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
16.866.900 |
|
211.910.300 |
228.777.200 |
Jahresüberschuss |
5.373.100 |
|
1.005.100 |
6.378.200 |
Jahresfehlbetrag |
|
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2.
im Finanzplan der |
|
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Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
22.240.000 |
|
209.022.300 |
231.262.300 |
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
3.866.900 |
|
198.222.800 |
202.089.700 |
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
|
12.303.000 |
37.852.800 |
25.549.800 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
|
7.815.000 |
49.269.500 |
41.454.500 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
von
bisher auf
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen 31.312.000 EUR 23.497.000
EUR
Abstimmung über die so geänderte Vorlage:
Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig als Empfehlung für die
Stadtvertretung beschlossen.