Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschluss

1. § 4a der Zuständigkeitsordnung (Anlage zu § 11 Abs. 1) der Hauptsatzung erhalt folgende Fassung:

 

㤠4a

Entscheidungen des Bildungsausschusses

 

Entscheidung über Produkt- und Leistungspläne von Volkshochschule und Stadtbücherei“

 

2. Diese Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft.


Abstimmung:

Bei 40 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.