Sitzung: 12.12.2017 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 17/0254
Beschluss
1. § 4a der
Zuständigkeitsordnung (Anlage zu § 11 Abs. 1) der Hauptsatzung erhalt folgende
Fassung:
„§
4a
Entscheidungen
des Bildungsausschusses
Entscheidung über Produkt- und
Leistungspläne von Volkshochschule und Stadtbücherei“
2. Diese Änderung der
Zuständigkeitsordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Abstimmung:
Bei 40 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.