Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218, 3. Änderung "Stormarnstraße 34 -36", Gebiet: nördlich und östlich Stormarnstraße, südlich Flurstück 2/36, Flur 1, Gemarkung Glashütte, westlich Flurstück 78, Flur 1, Gemarkung Glashütte Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 der Beschlussvorlage) und Teil B – Text (Anlage 3 der Beschlussvorlage) in der Fassung vom 13.09.2017 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 13.09.2017 (Anlage 4 der Beschlussvorlage) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218, 3. Änderung "Stormarnstraße 34 -36", die Begründung sowie umweltbezogene Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2013 - 2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
  • zu gewerblichen und verkehrlichen Lärmimmissionen (Kunden- und Anlieferungsverkehr) und Schutzmaßnahmen,
  • zu Verkehrslärmimmissionen (Straße)

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           zur Ortsbegehung zur Erfassung von z. B. Fledermäusen, Lebensräume und möglichem Lebensraumverlust von z. B. Fledermäusen, geschützten Brutvogelarten,

·           zu Auswirkungen auf gefährdete und geschützte Tierarten (Fledermäuse) und Schutz-/ Vermeidungsmaßnahmen,

·           zu Biotopstrukturen,

·           zur Erhebung und Bewertung des Baumbestandes,

·           zu geplanten Baumpflanzungen und Begrünungsmaßnahmen

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen,

·      zum Grundwasserschutz, Emissionen und Maßnahmen zum Schutz,

·      zur Bodenversiegelung und Einfluss auf Bodenfunktion, Bodenbeschaffenheit, Baugrund und Versickerung, Bodenverunreinigungen und Grundwasserstände, Bewertung der Bodenverunreinigungen

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte,
  • zur stadtklimatischen Situation im Plangebiet

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • keine Aussagen

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                      Stand:       01/2014

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der                             Stand:       12/2007
Stadt Norderstedt                                                                                  

·      Lärmaktionsplan 2013 - 2018 inkl. strategischer Lärmkartierung         Stand:  16.01.2013
zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                 

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht        Stand:       12/2007

·      Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                           Stand:            2000

·      Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne /                              Stand:   2016/2017
Flurabstandspläne                                                                                 

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte              Stand:            2007
Norderstedt                                                                                           

·      Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 218             Stand:  18.09.2008
der Stadt Norderstedt (Auszüge)

·      Grünplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 218                Stand:       03/2009
„Gewerbegebiet Stonsdorf“ der Stadt Norderstedt (Auszüge)

·      Orientierende Altlastenerkundung (Phase 2a) in Norderstedt               Stand:  23.11.2016
Stonsdorf, Stormarnstraße 34 -
 36

·      Stellungnahme zur Verträglichkeit des Gebrauchtwarenhauses          Stand:       10/2017

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 


Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14

 

davon anwesend: 14, Ja-Stimmen: 14 einstimmig beschlossen.