Sitzung: 07.12.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 17/0393
Beschluss
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218, 3. Änderung
"Stormarnstraße 34 -36", Gebiet: nördlich und östlich
Stormarnstraße, südlich Flurstück 2/36, Flur 1, Gemarkung Glashütte,
westlich Flurstück 78, Flur 1, Gemarkung Glashütte Teil A –
Planzeichnung (Anlage 2 der Beschlussvorlage) und Teil B – Text (Anlage 3
der Beschlussvorlage) in der Fassung vom 13.09.2017 wird beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 13.09.2017 (Anlage 4 der Beschlussvorlage) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218, 3. Änderung
"Stormarnstraße 34 -36", die Begründung sowie umweltbezogene
Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:
Mensch: Aussagen
- zur Lärmaktionsplanung
2013 - 2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-,
Schienen- und Flugverkehrslärm,
- zu gewerblichen und
verkehrlichen Lärmimmissionen (Kunden- und Anlieferungsverkehr) und
Schutzmaßnahmen,
- zu
Verkehrslärmimmissionen (Straße)
Tiere und Pflanzen: Aussagen
·
zur Ortsbegehung zur Erfassung von z. B.
Fledermäusen, Lebensräume und möglichem Lebensraumverlust von z. B.
Fledermäusen, geschützten Brutvogelarten,
·
zu Auswirkungen auf gefährdete und geschützte
Tierarten (Fledermäuse) und Schutz-/ Vermeidungsmaßnahmen,
·
zu Biotopstrukturen,
·
zur Erhebung und Bewertung des Baumbestandes,
·
zu geplanten Baumpflanzungen und
Begrünungsmaßnahmen
Boden und Wasser: Aussagen
·
zu
Grundwasserständen,
·
zum
Grundwasserschutz, Emissionen und Maßnahmen zum Schutz,
·
zur
Bodenversiegelung und Einfluss auf Bodenfunktion, Bodenbeschaffenheit, Baugrund
und Versickerung, Bodenverunreinigungen und Grundwasserstände, Bewertung der Bodenverunreinigungen
Luft: Aussagen
- zur Luftqualitätsgüte,
- zur stadtklimatischen Situation im Plangebiet
Klima: Aussagen
- zu den
klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten
Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und
Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
Kultur-
und Sachgüter: Aussagen:
- keine Aussagen
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
· Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand: 01/2014
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stand: 12/2007
Stadt Norderstedt
· Lärmaktionsplan
2013 - 2018 inkl. strategischer Lärmkartierung Stand: 16.01.2013
zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
· Quantitative Erfassung
ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
· Stichtagsmessungen
Grundwassergleichenpläne / Stand: 2016/2017
Flurabstandspläne
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen Luftqualitätsgüte Stand: 2007
Norderstedt
· Schalltechnische
Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 218 Stand: 18.09.2008
der Stadt Norderstedt (Auszüge)
· Grünplanerischer
Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 218 Stand: 03/2009
„Gewerbegebiet Stonsdorf“ der Stadt Norderstedt (Auszüge)
· Orientierende
Altlastenerkundung (Phase 2a) in Norderstedt Stand: 23.11.2016
Stonsdorf, Stormarnstraße 34 - 36
· Stellungnahme zur
Verträglichkeit des Gebrauchtwarenhauses Stand: 10/2017
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2
S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den
Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch
berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die
die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB
durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie
waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Abstimmung:
Gesetzliche
Anzahl der Ausschussmitglieder: 14
davon
anwesend: 14, Ja-Stimmen: 14 einstimmig beschlossen.