Sitzung: 01.02.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 18/0006
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
3.,
4.2, 5.1, 5.2, 7., 16.2, 17.7, 17.9
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
11.
zur Kenntnis genommen
1.,
2., 4.1, 6.1, 6.2, 8., 9., 10., 12., 15.1, 15.2, 16.1, 17.1, 17.2, 17.3, 17.4,
17.5, 17.6, 17.8, 17.10, 17.11, 17.12, 17.13, 17.14, 17.15, 18.
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
......................
teilweise
berücksichtigt
1.
nicht
berücksichtigt
2.
zur
Kenntnis genommen
.....................
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 311 Norderstedt
"Südlich Pilzhagen / nördlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet:
südlich Pilzhagen und Waldbühnenweg, östlich Forst Rantzau, nördlich
Oadby-and-Wigston-Straße, westlich der AKN-Trasse bestehend aus dem Teil A
- Planzeichnung – (Anlage 7) und dem Teil B - Text – (Anlage 8)
in der zuletzt geänderten Fassung vom 10.01.2018, als Satzung beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 10.01.2018 (Anlage 9) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der
Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in
der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt und über
den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen