Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 291 Norderstedt "Wohnen am Moorbekpark“, Gebiet: östlich Buckhörner Moor, westlich der Moorbek, südwestlich Deichgrafenweg Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 3 der Vorlage) in der Fassung vom 30.01.2018 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 30.01.2018 (Anlage 4 der Vorlage) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 291 Norderstedt "Wohnen am Moorbekpark", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
  • zur steigenden Lärmbelastung durch zusätzlichen Verkehr im Quartier
  • zum Verlust der Naherholungsfunktion durch Wegfall von Grünflächen und Wäldern

 

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           zur Bestandssituation der Biotoptypen und deren Bewertung

·           zum potentiellen Vorkommen von geschützten Arten und der Bewertung der arten-schutzrechtlichen Wirkungen

·           zu Belangen von Natur und Landschaft

·           zum Baumbestand und Waldbestand und dessen Bewertung

 

Boden und Wasser: Aussagen

·      zur Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung

·      zur Grundwassersituation

·      zu Grundwasserständen

·      zu möglichen Kampfmitteln

·      zum Baugrund

·      zu möglichen Verunreinigungen des Bodens

·      zur Berücksichtigung der Wasserschutzgebietsverordnung

 

Luft: Aussagen

  • zur Frischluftentstehung
  • zur Luftqualitätsgüte

 

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
  • zur Frischluftentstehung

 

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zur Veränderung des Landschaftsbildes

 

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • zum Gebäudebestand

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                   Stand:     Januar 2014

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020

der Stadt Norderstedt                                                                          Stand:            12/2007

·      Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung

zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                Stand:       16.01.2013

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht      Stand:            12/2007

·      Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne /

Flurabstandspläne                                                                               Stand:        2016/2017

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen

Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                              Stand:                 2007

·      Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten          Stand:                 2000

·      Erstellung von Grundwassermessstellen zur

Erschließung des B-Plans Nr.176, Norderstedt-Mitte                         Stand:       02.07.2009

·      Hydrologisches Gutachten zur Erschließung des B-Plans Nr. 176,

Norderstedt-Mitte                                                                                 Stand:       03.09.2010

                                                                                          überarbeiteter Stand:  23.08.2011

·      Hydrogeologisches Gutachten, Stadt Norderstedt

Bebauungsplan Nr. 291 „Wohnen am Moorbekpark“

Norderstedt-Mitte                                                                                 Stand:       12.09.2017

·      Geotechnisches Gutachten mit orientierender

Schadstofferkundung, Buckhörner Moor, Norderstedt,

Neubau von Wohngebäuden                                                               Stand:       07.04.2017

·      Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag (GPF)

zum B-Plan Nr. 291 „Wohnen am Moorbekpark“

der Stadt Norderstedt, Kreis Segeberg                                               Stand:       30.01.2018

·      Mobilitätskonzept zum Bebauungsplan Nr. 291                                  Stand:       08.05.2017

·      Eckpunkte Energiekonzept, Wohnen am Buckhörner Moor

in Norderstedt                                                                                      Stand:       08.05.2017

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig  beschlossen.