Sitzung: 15.02.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 18/0035
Beschluss
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 291 Norderstedt
"Wohnen am Moorbekpark“, Gebiet: östlich Buckhörner Moor, westlich der
Moorbek, südwestlich Deichgrafenweg Teil A – Planzeichnung (Anlage 2
der Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 3 der Vorlage) in
der Fassung vom 30.01.2018 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 30.01.2018
(Anlage 4 der Vorlage) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 291 Norderstedt
"Wohnen am Moorbekpark", die Begründung sowie folgende Arten
umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen:
Mensch: Aussagen
- zur
Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
- zur steigenden Lärmbelastung durch
zusätzlichen Verkehr im Quartier
- zum Verlust der Naherholungsfunktion
durch Wegfall von Grünflächen und Wäldern
Tiere
und Pflanzen:
Aussagen
·
zur Bestandssituation der Biotoptypen und
deren Bewertung
·
zum potentiellen Vorkommen von geschützten
Arten und der Bewertung der arten-schutzrechtlichen Wirkungen
·
zu Belangen von Natur und Landschaft
·
zum Baumbestand und Waldbestand und dessen
Bewertung
Boden und Wasser: Aussagen
·
zur Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung
·
zur
Grundwassersituation
·
zu
Grundwasserständen
·
zu möglichen
Kampfmitteln
·
zum Baugrund
·
zu möglichen
Verunreinigungen des Bodens
·
zur
Berücksichtigung der Wasserschutzgebietsverordnung
Luft: Aussagen
- zur Frischluftentstehung
- zur Luftqualitätsgüte
Klima: Aussagen
- zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen
bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden
Freiflächen im Stadtgebiet
- zur Frischluftentstehung
Landschaft: Aussagen
- zu den
örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
- zur Veränderung des Landschaftsbildes
Kultur-
und Sachgüter: Aussagen:
- zum Gebäudebestand
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
· Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand: Januar 2014
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
· Lärmaktionsplan 2013-2018
inkl. strategischer Lärmkartierung
zum Straßen-, Schienen- und
Flugverkehrslärm Stand: 16.01.2013
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
· Stichtagsmessungen
Grundwassergleichenpläne /
Flurabstandspläne Stand: 2016/2017
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen
Luftqualitätsgüte
Norderstedt Stand: 2007
· Quantitative
Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
· Erstellung
von Grundwassermessstellen zur
Erschließung
des B-Plans Nr.176, Norderstedt-Mitte Stand: 02.07.2009
· Hydrologisches
Gutachten zur Erschließung des B-Plans Nr. 176,
Norderstedt-Mitte Stand: 03.09.2010
überarbeiteter
Stand: 23.08.2011
· Hydrogeologisches
Gutachten, Stadt Norderstedt
Bebauungsplan
Nr. 291 „Wohnen am Moorbekpark“
Norderstedt-Mitte Stand: 12.09.2017
· Geotechnisches
Gutachten mit orientierender
Schadstofferkundung,
Buckhörner Moor, Norderstedt,
Neubau
von Wohngebäuden Stand: 07.04.2017
· Grünordnungsplanerischer
Fachbeitrag (GPF)
zum
B-Plan Nr. 291 „Wohnen am Moorbekpark“
der
Stadt Norderstedt, Kreis Segeberg Stand: 30.01.2018
· Mobilitätskonzept
zum Bebauungsplan Nr. 291 Stand: 08.05.2017
· Eckpunkte
Energiekonzept, Wohnen am Buckhörner Moor
in
Norderstedt Stand: 08.05.2017
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu
benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen
Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden
Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des
Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch
berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die
die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB
durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.