Sitzung: 15.02.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 18/0040
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung
des Bauleitplanes, 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) ) „östlich
Ulzburger Straße / nördlich und südlich Harkshörner Weg", Gebiet: östlich Ulzburger Straße, südlich
Flurstück 860, Flur 03, Gemarkung Harksheide, westlich
Flurstück 62/28, Flur 03, Gemarkung Harksheide, nördlich
Flurstück 62/62, Flur 03, Gemarkung Harksheide gegenüber der Fassung
des Beschlusses vom 04.09.2014 ergänzt und geändert beschlossen.
Der ergänzte und geänderte Geltungsbereich ist
in der Planzeichnung vom 30.01.2018 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in
Anlage 2 der Vorlage). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Darstellung von Wohnbaufläche
- Darstellung von Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
Festplatz
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b)
Der Entwurf des Bauleitplanes, 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Norderstedt (FNP 2020) "östlich Ulzburger Straße / nördlich
und südlich Harkshörner Weg", Gebiet:
östlich Ulzburger Straße, südlich Flurstück 860, Flur 03, Gemarkung
Harksheide, westlich Flurstück 62/28, Flur 03, Gemarkung Harksheide,
nördlich Flurstück 62/62, Flur 03, Gemarkung Harksheide Teil A –
Planzeichnung (Anlage 4 der Vorlage) in der Fassung vom 30.01.2018 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 30.01.2018 (Anlage
5 der Vorlage) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "östlich Ulzburger
Straße / nördlich und südlich Harkshörner Weg", die Begründung sowie
folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen:
Mensch: Aussagen
·
zur Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
·
zu den Verkehrs-,
Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes sowie die
benachbarte vorhandene Bebauung
·
zu Vorschlägen für
Schutzmaßnahmen
· zum möglichen Vorhandensein von Kampfmitteln und zum weiteren Vorgehen
Tiere
und Pflanzen: Aussagen
·
zu den Belangen von
Natur und Landschaft
·
zu den örtlichen
Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes
flächenhaft für das Stadtgebiet
·
zum Schutz des
gesetzlich geschützten Biotops Knick/Gehölzreihe
·
zur Bedeutung der
Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und
zur Wirkung des Vorhabens auf potenziell vorkommende Fledermäuse, Haselmaus,
Amphibien, Mollusken, Krebsen und Libellen, Eremiten-Käfern, andere Arten des
Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Brutvögel
·
zur Konfliktanalyse
(Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
·
zu Vermeidungs- und
Kompensationsmaßnahmen
Boden und Wasser:
Aussagen
·
zu
Grundwasserständen
·
zum möglichen Vorhandensein von Kampfmitteln
und zum weiteren Vorgehen
· zum Vorhandensein und zur
Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen
·
zum Vorhandensein des Übungsplatzes für Löschschäume der angrenzenden
Feuerwehr und der Auswirkungen auf das Plangebiet
Luft: Aussagen
·
zur Luftqualitätsgüte
Klima: Aussagen
·
zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch
belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im
Stadtgebiet
Landschaft: Aussagen
·
zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das
Stadtgebiet
Kultur- und sonstige Sachgüter:
Aussagen:
·
zum Wertverlust des
Hauses
Die beschriebenen
umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten und
Stellungnahmen wieder:
· Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand: Januar 2014
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
· Lärmaktionsplan 2013-2018
inkl. strategischer Lärmkartierung
zum Straßen-, Schienen- und
Flugverkehrslärm Stand: 16.01.2013
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
· Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne
/
Flurabstandspläne Stand: 2016/2017
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen
Luftqualitätsgüte
Norderstedt Stand: 2007
· Quantitative
Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
· Lärmtechnische Untersuchung
zum Bebauungsplan
Nr. 309 Norderstedt Stand: 15.02.2017
· Faunistische
Potenzialabschätzung und
Artenschutzuntersuchung
für den Bebauungsplan
B-Plan 309
Ulzburger Straße / Harkshörner Weg in Norderstedt Stand: 11.07.2016
·
Stellungnahme vom Landeskriminalamt SG 323 vom
05.01.2015
·
Stellungnahme Kreis Segeberg vom 06.01.2015
· Stellungnahmen
des Kreises Segeberg,
Sachgebiet Boden
vom 26.09.2014, 08.04.2016, 22.07.2016
· Protokoll der öffentlichen Informationsveranstaltung Stand: 11.11.2014
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3
Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der
Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3
Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen
und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu
machen.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen
des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß
§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
c) Eine
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer
zusätzlichen Informationsveranstaltung ist entsprechend den Ziffern 1., 2.,
3.1, 4., 6., 7., 8., 9., und 11. der Anlage 6 der Vorlage durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig
beschlossen.