Sitzung: 15.02.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 18/0044
Beschluss
a) Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 309 Norderstedt "Südlich Harkshörner Weg/
Ulzburger Straße", Gebiet: südlich Harkshörner Weg, westlich Flurstück
62/28, Flur 03, Gemarkung Harksheide, nördlich Flurstück 62/62,
Flur 03, Gemarkung Harksheide, östlich Ulzburger Straße gegenüber der
Fassung des Beschlusses vom 04.09.2014 ergänzt und geändert beschlossen.
Der ergänzte und geänderte Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
30.01.2018 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 der Vorlage).
Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Schaffung von Baurechten für Wohnungsbau
·
Schutz des das Plangebiet umgebenden
Baumbestands
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
b) Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 309
Norderstedt "Südlich Harkshörner Weg / Ulzburger Straße", Gebiet:
südlich Harkshörner Weg, westlich Flurstück 62/28, Flur 03, Gemarkung
Harksheide, nördlich Flurstück 62/62, Flur 03, Gemarkung Harksheide, östlich
Ulzburger Straße Teil A – Planzeichnung (Anlage 4 der Vorlage) und Teil B –
Text (Anlage 5 der Vorlage) in der Fassung vom 30.01.2018 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom
30.01.2018 (Anlage 6 der Vorlage) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 309
Norderstedt "Südlich Harkshörner Weg / Ulzburger Straße" -,
die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:
Mensch:
Aussagen
·
zur Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl.
strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
·
zu den Verkehrs-,
Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes sowie die
benachbarte vorhandene Bebauung,
·
zu Vorschlägen für
Schutzmaßnahmen
·
zum möglichen
Vorhandensein von Kampfmitteln und zum weiteren Vorgehen
Tiere und Pflanzen: Aussagen
·
zu den Belangen von Natur und Landschaft
·
zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen
zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
·
zum Schutz des gesetzlich geschützten Biotops
Knick/Gehölzreihe
·
zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen,
Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf
potenziell vorkommende Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Mollusken, Krebsen
und Libellen, Eremiten-Käfern, andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,
Brutvögel
·
Zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung,
Verbotstatbestände)
·
zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
Boden und Wasser:
Aussagen
·
zu
Grundwasserständen
·
zum möglichen Vorhandensein von Kampfmitteln
und zum weiteren Vorgehen
· zum Vorhandensein und zur
Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen
·
zum Vorhandensein des Übungsplatzes für Löschschäume der angrenzenden
Feuerwehr und der Auswirkungen auf das Plangebiet
Luft: Aussagen
·
zur Luftqualitätsgüte
Klima:
Aussagen
·
zu den klimaökologischen
Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und
kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft:
Aussagen
·
zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen
zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
flächenhaft für das Stadtgebiet
Kultur- und Sachgüter:
Aussagen:
· zum Wertverlust des Hauses
Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen
finden sich in folgenden Gutachten und Stellungnahmen wieder:
· Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand: Januar 2014
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
· Lärmaktionsplan 2013-2018
inkl. strategischer Lärmkartierung
· zum Straßen-, Schienen- und
Flugverkehrslärm Stand: 16.01.2013
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
· Stichtagsmessungen
Grundwassergleichenpläne /
Flurabstandspläne Stand: 2016/2017
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen
· Luftqualitätsgüte
Norderstedt Stand: 2007
· Quantitative
Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
· Lärmtechnische Untersuchung
zum Bebauungsplan
Nr. 309 Norderstedt Stand: 15.02.2017
· Faunistische
Potenzialabschätzung und
Artenschutzuntersuchung für
den Bebauungsplan
B-Plan 309 Ulzburger Straße
/ Harkshörner Weg in Norderstedt Stand: 11.07.2016
· Stellungnahme vom
Landeskriminalamt SG 323 vom
05.01.2015
· Stellungnahme Kreis
Segeberg vom
06.01.2015
· Stellungnahmen des Kreises
Segeberg, Sachgebiet Boden
vom
26.09.2014, 08.04.2016, 22.07.2016
·
Protokoll der öffentlichen Informationsveranstaltung Stand: 11.11.2014
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung
zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden
Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des
Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß
§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
c) Eine
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zusätzlichen Informationsveranstaltung
ist entsprechend den Ziffern 1., 2., 3.1, 4., 6., 7., 8., 9., und 11. der
Anlage 7 der Vorlage durchzuführen
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig
beschlossen.