Beschluss

 

a)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 309 Norderstedt "Südlich Harkshörner Weg/ Ulzburger Straße", Gebiet: südlich Harkshörner Weg, westlich Flurstück 62/28, Flur 03, Gemarkung Harksheide, nördlich Flurstück 62/62, Flur 03, Gemarkung Harksheide, östlich Ulzburger Straße gegenüber der Fassung des Beschlusses vom 04.09.2014 ergänzt und geändert beschlossen.

 

Der ergänzte und geänderte Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 30.01.2018 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 der Vorlage). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·      Schaffung von Baurechten für Wohnungsbau

·      Schutz des das Plangebiet umgebenden Baumbestands

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)  Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 309 Norderstedt "Südlich Harkshörner Weg / Ulzburger Straße", Gebiet: südlich Harkshörner Weg, westlich Flurstück 62/28, Flur 03, Gemarkung Harksheide, nördlich Flurstück 62/62, Flur 03, Gemarkung Harksheide, östlich Ulzburger Straße Teil A – Planzeichnung (Anlage 4 der Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 5 der Vorlage) in der Fassung vom 30.01.2018 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 30.01.2018 (Anlage 6 der Vorlage) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 309 Norderstedt "Südlich Harkshörner Weg / Ulzburger Straße" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

·      zur Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,

·      zu den Verkehrs-, Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes sowie die benachbarte vorhandene Bebauung,

·      zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen

·      zum möglichen Vorhandensein von Kampfmitteln und zum weiteren Vorgehen

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·      zu den Belangen von Natur und Landschaft

·      zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet

·      zum Schutz des gesetzlich geschützten Biotops Knick/Gehölzreihe

·      zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenziell vorkommende Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Mollusken, Krebsen und Libellen, Eremiten-Käfern, andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Brutvögel

·      Zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)

·      zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

 

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen

·      zum möglichen Vorhandensein von Kampfmitteln und zum weiteren Vorgehen

·      zum Vorhandensein und zur Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen

·      zum Vorhandensein des Übungsplatzes für Löschschäume der angrenzenden Feuerwehr und der Auswirkungen auf das Plangebiet

 

Luft: Aussagen

·      zur Luftqualitätsgüte

 

Klima: Aussagen

·      zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

 

Landschaft: Aussagen

·      zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

 

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

·      zum Wertverlust des Hauses

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                   Stand: Januar 2014

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020

der Stadt Norderstedt                                                                          Stand:       12/2007

·      Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung

·      zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                Stand:  16.01.2013

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht      Stand:       12/2007

·      Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne /

Flurabstandspläne                                                                               Stand:   2016/2017

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen

·      Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                              Stand:            2007

·      Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten          Stand:            2000

·      Lärmtechnische Untersuchung zum Bebauungsplan

Nr. 309 Norderstedt                                                                             Stand:  15.02.2017

·      Faunistische Potenzialabschätzung und

Artenschutzuntersuchung für den Bebauungsplan

B-Plan 309 Ulzburger Straße / Harkshörner Weg in Norderstedt       Stand:  11.07.2016

·      Stellungnahme vom Landeskriminalamt SG 323                                   vom 05.01.2015

·      Stellungnahme Kreis Segeberg                                                               vom 06.01.2015

·      Stellungnahmen des Kreises Segeberg, Sachgebiet Boden

                                                                         vom 26.09.2014, 08.04.2016, 22.07.2016

·      Protokoll der öffentlichen Informationsveranstaltung                     Stand:       11.11.2014

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

c)  Eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zusätzlichen Informationsveranstaltung ist entsprechend den Ziffern 1., 2., 3.1, 4., 6., 7., 8., 9., und 11. der Anlage 7 der Vorlage durchzuführen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.