Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr fasst folgenden Beschluss:

 

Mit den zwischen 1975 und 1997 durchgeführten Baumaßnahmen sowie den Restarbeiten in diesem Jahr gelten die Teileinrichtungen

Ø        Fahrbahn

Ø        Straßenentwässerung

Ø        Kombinierter Geh.- und Radweg auf der Südseite

Ø        Gehweg auf der Südseite

Ø        Radweg auf der Südseite

Ø        Parkplätze

Ø        Straßenbeleuchtung und

Ø        Straßenbegleitgrün

in der Straße "In de Tarpen" im Abschnitt zwischen Aspelohe und Ohechaussee mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr. B 00/0377 für die Sitzung des Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr am 07.09.2000 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000 (EBS) als erstmalig und endgültig hergestellt.

Für die Baumaßnahmen sind von den Grundstückseigentümern gem. § 10 Abs. 3 EBS Teilerschließungsbeiträge zu erheben.

Die Kosten für den Grunderwerb sowie des kombinierten Geh- und Radweges auf der Nordseite werden nach erfolgtem Erwerb und entsprechendem Ausbau erhoben.

 

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

 

PROTOKOLLAUSZUG Amt 69