Sitzung: 07.09.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0388
Herr Schlombs gibt für das Amt 68 folgenden Bericht ab:
1.
Jahresarbeitsmodell in Schulen
Durch die arbeitsvertragliche Vereinbarung einer Jahresarbeitszeit sollen Arbeitsleistungen und wöchentliche Arbeitszeiten der Reinigungskräfte an Schulen an die unterschiedlichen Arbeitsanfälle während der Unterrichtsperiode einerseits und der Schulferien anderseits angepasst werden. Das für ein Reinigungsobjekt festgesetzte Jahresarbeitsstundensoll darf nicht unterschritten werden.
In den Schulen betragen die Ferien in der Regel mindestens
12 Wochen. Die Reinigungskräfte an Schulen sind verpflichtet, den
Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen. Damit wird jedoch
nur ein Teil der Schulferien abgedeckt. In einem Modell wird angedacht den
Reinigungskräften zusätzlich weitere arbeitsfreie Tage zu gewähren. Die dadurch
entfallende Arbeitszeit muß während der Unterrichtszeit durch zusätzliche
Stunden ausgeg-
lichen werden.
Die Vorteile aus Sicht des Amtes für Gebäudewirtschaft:
· längere Erholungsphasen für die Reinigungskräfte
· geringere Energieverbräuche ( Strom, Wasser, ...)
· Grundreinigung / Ergänzungsreinigung wird effektiver durchgeführt
2.
Dienstanweisung
Die Dienstanweisung für den Reinigungsdienst liegt in der Organisationsabteilung zur abschließenden Bearbeitung vor. Im Anschluss erhält der Bürgermeister sie zur Unterschrift.
3.
Energiemanagement
2.4.3 Umsetzungsstand:
1. Die Thermostatventile wurden im April 2000 eingebaut.
2. Stand der Heizkesselerneuerung: Alle geplanten Heizkesselerneuerungen wurden durchgeführt.
2.4.4 Probleme
1. Problem Stadtwerke / Stadt: In der Vereinbarung zwischen der Stadt Norderstedt und den Stadtwerken Norderstedt - §1 Gegenstand der Vereinbarung: Punkt 5 wurde festgelegt: Für die Wärmeerzeugungsanlagen / Brauch-Warmwassererzeugungsanlagen in den Heizräumen einschließlich der Regelungsanlagen / Umwälzpumpen für die Kesselanlagen / Brauch-Warmwasserbereitung sind die Stadtwerke Norderstedt zuständig. Im übergreifenden Bereich Heizungsanlage – Heizungsregelkreis bestehen seitens der Nutzer Probleme in der Beurteilung der Störungsursache.
2. Krankheitsbedingte Ausfälle der Hausmeister: sind nicht unter dem Punkt Energiemanagement behandelt sondern davor.
2.4.5 Gegenmaßnahmen
1. Außenanlagen: sind nicht unter dem Punkt Energiemanagement behandelt sondern davor.