Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:1

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

a)      Entscheidung über die Anregung im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 17.04.2000 bis 17.05.2000

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange bzw. von privaten Personen werden:

nicht berücksichtigt

Punkt 4:
Hans-Günther Steffen                                                       vom 21.05.2000
                                                                                            vom 29.05.2000

Punkt 1:
Alwin Lüdemann                                                              vom 04.05.2000

Punkt 2:
Dr. B. Bigdeli                                                                    vom 18.05.2000

teilweise berücksichtigt

Punkt 3:
Gernot Dittberner/Renate Aschenbach                                        vom 16.05.2000
                                                                                            vom 13.06.2000

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage der Vorlage Nr. B 00/0405 Bezug genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt den Bebauungsplan Nr. 126 – Norderstedt – 2. (vereinfachte) Änderung, Gebiet “Heidehofring” – Stellplätze ehemaliges Gästehaus – bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – in der Fassung vom Juni 2000, als Satzung. Die Begründung – Stand: 07.09.2000 – wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ......

 

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen.

 

PROTOKOLLAUSZUG Amt 10, 69