Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Amt 69 folgenden Bericht ab:

 

Am 07.10.1999 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr die HU-Bau für die geplante Parkraumbewirtschaftungs- und Sicherheitsmaßnahme in Norderstedt-Mitte vorgestellt. Nachdem das beauftragte Ingenieurbüro Wulff & Partner das Konzept erläutert hat, beantragte Herr Lange, die Vorlage zu vertagen. Die Verwaltung wurde gebeten, die Kosten zu reduzieren und bei Verteuerung die Steigerung der Kosten darzulegen.

 

Frau Hahn bittet darum, dass die Garagenverordnung dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wird.

 

Der Ausschuss stimmte dem einvernehmlich zu.

 

Sachstandsbericht:

 

Dem beschlossenen Parkraumbewirtschaftungs- und Sicherheitskonzept in Norderstedt-Mitte (siehe Vorlage Nr. 98/0353) lag seinerzeit eine Kostenschätzung für die Herstellung in Höhe von 750.000,00 DM zugrunde. Folgende Anforderungen und Mindeststandards wurden seinerzeit seitens der Verwaltung vorgegeben und politisch beschlossen:

 

-          Bewachung- und Bewirtschaftung von vier öffentlichen Tiefgaragen in Norderstedt-Mitte (P+R Nord, West, Ost und die Rathaus-Tiefgarage)

-           Bewirtschaftung des öffentlichen Freiparkplatzes hinter dem Rathaus

-          Schranken- und codierbare Kassensysteme in diesen vier Tiefgaragen und auf dem Freiparkplatz hinter dem Rathaus

-          nur Bewachung der öffentlichen P+R-Anlage in Garstedt

-          Einführung des dualen Sicherheitssystems (Menschen und Technik) in allen vier Tiefgaragen in Norderstedt-Mitte und in der P+R-Anlage in Garstedt

-          Sicherung der Parkmöglichkeiten in allen Tiefgaragen entsprechend der neuen Garagenverordnung

-          Einführung von Frauenparkplätzen entsprechend der neuen Garagenverordnung

-          Sicherheitseinrichtung in Form von:
a) tägliche Kontrolle durch Wachpersonal vor Ort
b) tägliche Kontrolle durch Videoüberwachung mit einer Überwachungszentrale
c) Notruf/Meldeanlage
d) Bewegungsmelder
e) Anstrich, Beleuchtungsoptimierung und Neubeschilderung in den Tiefgaragen

 

Diese Vorgaben mündeten in der HU-Bau des Ingenieurbüros Wulff & Partner. Die Gesamtkosten (einschließlich Ingenieurleistung) für die Herstellung der Maßnahme wurden detailliert auf 1,3 Mio. DM geschätzt.

 

Hierfür sind gemäß HU-Bau folgende detaillierte Kosten festgelegt worden:

 

Rathaus-Tiefgarage:                                           DM            395.705,18

P+R-Anlage Nord                                        DM            339.245,69

P+R-Anlage West                                        DM            172.144,24

P+R-Anlage Ost                                          DM            147.427,24

P+R-Anlage Garstedt                                               DM            165.764,11

Freiparkplatz Rathaus                                                DM            202.058,33

 

Gesamtkosten brutto                                      DM  1.392.344,79

 

Wie politisch festgelegt wurde dann im Amt Stadt als Lebensraum versucht, die Kosten zu reduzieren, allerdings mussten die beschlossenen Vorgaben dabei weitgehend eingehalten werden.

 

Eine Alternative wurde ausgearbeitet. Allerdings ist vorweg zu sagen, dass auch diese nicht die beschlossenen Zielvorgaben in Gänze erfüllt.

 

Alternative:

-          Eingeschränkte Bewachung und Bewirtschaftung von vier öffentlichen Tiefgaragen in Norderstedt-Mitte (nur Frauenparkplätze werden bewacht, P+R-Anlage in Garstedt wird nicht bewacht).

-          Bewirtschaftung des öffentlichen Freiparkplatzes hinter dem Rathaus entfällt.

-          Schranken- und codierbare Kassensysteme in den vier Tiefgaragen.

-          Einführung des technischen Sicherheitssystems (nur im Bereich der Frauenparkplätze) in allen vier Tiefgaragen in Norderstedt-Mitte

-          Einführung von Frauenparkplätzen entsprechend der neuen Garagenverordnung

-          Sicherheitseinrichtung in Form von:
a) tägliche Kontrolle durch eingeschränkte Videoüberwachung
b) Notruf/Meldeanlage
c) Anstrich, Beleuchtungsoptimierung und Neubeschilderung nur im Bereich der
    Frauenparkplätze

-          Ingenieurleistungen

Kostenschätzung hierfür:
Rathaus-Tiefgarage:                         DM      225.508,50
P+R-Anlage Nord                                        DM      205.609,97
P+R-Anlage West                                        DM      159.152,24
P+R-Anlage Ost                               DM      145.753,03
P+R-Anlage Garstedt                                                entfällt
Freiparkplatz Rathaus                                              entfällt

Gesamtkosten                                      DM      736.023,73
brutto ca.                                            DM      740.000,00

(Anteil für Sicherheitseinrichtungen ca.      DM      350.000,00)

(Anteil für Bewirtschaftungsanlagen ca.      DM      390.000,00)

 

Weitere Vorgehensweise:

 

1.       Die Garagenverordnung schreibt keine Bewirtschaftung von Großgaragen vor, sondern setzt ausschließlich Sicherheitsstandards und Ausstattungsmerkmale fest (z.B. Frauen-parkplätze).

Demnach könnte selbstverständlich auf eine Parkraumbewirtschaftung in den Tiefgaragen und insbesondere auf dem Freiparkplatz hinter dem Rathaus in Gänze verzichtet werden. Diese Möglichkeit ist allerdings aus fachlicher Sicht nicht weiter zu verfolgen, da jährliche Unterhaltungskosten für das Sicherheitskonzept entstehen und die bei einer derartigen Lösung nicht durch Einnahmen refinanziert wären.

2.       Die berechneten Kosten für die Sicherheitseinrichtung beruhen in jedem Falle auf den Mindestanforderungen. Hier ist eine Kostenreduzierung aus rechtlichen Gründen nicht angezeigt und kann auch nicht empfohlen werden. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass eine Änderung dieser Garagenverordnung hinsichtlich der Umsetztungsfrist vorliegt. Innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten ist nunmehr diese umzusetzen (d.h. bis zum 31. März 2002).
Finanzmittel in Höhe von DM 350.000,00 müßten demnach Anfang 2002 zur Verfügung stehen.

3.       Eine sofortige Umsetzung dieses Konzeptes aus Gründen der Fristsetzung durch die Garagenverordnung bis zum 31.03.1999 ist nicht mehr angezeigt und wird auch aus fachlicher Sicht nicht mehr empfohlen.

4.       Alle Konzeptvarianten setzen voraus, dass in den Garagen P+R West und P+R Ost eine Einigung mit den Co-Bauherren über die Zuordnung der Parkplätze entsprechend der anteiligen Baukosten erfolgt. Ferner muss eine Einigung über die Anordnung der Parkplätze für Frauen erzielt werden.
Die Entwicklungsgesellschaft Norderstedt ist seit Mai 2000 in intensive Verhandlungen eingetreten.

5.       Sollte die Realisierung der Parkraumbewirtschaftung noch in 2000 gewünscht werden, müssten Finanzmittel in jedem Falle außerplanmäßig bereitgestellt werden, da zurzeit keine Mittel für diese Maßnahme im Haushalt 2000 eingeplant wurden.

Dies gilt auch für die Sicherheitseinrichtungen und die Unterhaltung der technischen Einrichtungen und den Ansatz für Einnahmen durch Parkgebühren.

 

Eine Kopie der zurzeit gültigen Garagenverordnung des Landes Schleswig-Holstein ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.