Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

a)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 330 Norderstedt „Friedrichsgabe Nord - Östlich Dreibekenweg“, Gebiet: nördlich der Kleingartenanlage Pilzhagen, östlich des Dreibekenweges, südlich des Hermann-Klingenberg-Ringes und westlich der Lawaetzstraße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 23.02.2018 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·      Entwicklung eines Gewerbegebietes

·      Schaffung einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße

·      Entwicklung von Grünverbindungen in Nord-Süd-Richtung und in Ost-West-Richtung

·      Sicherung der erhaltenswerten Knickstrukturen mit Baumbestand.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 330 Norderstedt „Friedrichsgabe Nord - Östlich Dreibekenweg“, Gebiet: nördlich der Kleingartenanlage Pilzhagen, östlich des Dreibekenweges, südlich des Hermann-Klingenberg-Ringes und westlich der Lawaetzstraße (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 330 vom 23.02.2018 (Anlage 4) sowie der Vorentwurf der Begründung vom 23.02.2018 (Anlage 5) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen