Sitzung: 15.03.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 18/0106
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung
des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 330 Norderstedt „Friedrichsgabe Nord - Östlich Dreibekenweg“, Gebiet:
nördlich der Kleingartenanlage Pilzhagen, östlich des Dreibekenweges, südlich
des Hermann-Klingenberg-Ringes und westlich der Lawaetzstraße beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung
vom 23.02.2018 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese
Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
·
Entwicklung eines Gewerbegebietes
·
Schaffung einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße
·
Entwicklung von Grünverbindungen in Nord-Süd-Richtung und in
Ost-West-Richtung
·
Sicherung der erhaltenswerten Knickstrukturen mit Baumbestand.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 330 Norderstedt „Friedrichsgabe Nord - Östlich Dreibekenweg“, Gebiet:
nördlich der Kleingartenanlage Pilzhagen, östlich des Dreibekenweges, südlich
des Hermann-Klingenberg-Ringes und westlich der Lawaetzstraße (Anlage 2) die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 330 vom 23.02.2018 (Anlage 4) sowie der
Vorentwurf der Begründung vom 23.02.2018 (Anlage 5) werden als Grundlage
für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 3.2, 4, 6,
7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.
Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll
schriftlich erfolgen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen