Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Grote gibt einen Bericht zum Stand erster Nachtrag ab und beantwortet Fragen aus dem Ausschuß.

 

Herr Kriese teilt mit, daß die Mittel  für die Maßnahme Haushaltsstelle 3522.95000 – Bücherei Garstedt, Dachsanierung – in Höhe von 95.000 DM nach Mitteilung des Fachbereiches derzeit nicht benötigt werden, da dringende Reparaturen aus dem Bauunterhalt durchgeführt werden.

 

Frau Slevogt erinnert an die Maßnahmenliste zum Klimaschutz im Vermögenshaushalt.

 

Um 19.00 Uhr erscheint Herr Leiteritz zur Sitzung.

 

Der Ausschuß bittet um eine Wiederaufnahme der Vorlage Nr. B 98/0202  zum Thema Rentnerwohnungen zum nächstmöglichen Termin.

 

In dem Zusammenhang wird der Niederschrift eine Anfrage von Frau Slevogt, sowie die Beantwortung der Kämmerei  zu der Veranschlagung von Ansätzen für die Rentnerwohnungen beigefügt (Anlage 1 und Anlage 2).

 

Herr Wochnowski verläßt die Sitzung um 19.30 Uhr.

 

Die im Entwurf vorgesehene Position

 

 Haushaltsstelle 8300.93020 – Stadtwerke, Rückfluss Gewinn – Abrechnung Vorjahr , Ansatz neu 2.642.600 DM

 

wird intensiv besprochen. Herr Seedorff und Herr Gengelbach geben hierzu Erläuterungen ab.

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten.

 

Danach formuliert Herr Kühl den folgenden Antrag:

 

Die Haushaltsstelle 8300.93020 – Rückfluss Gewinn, wird aus dem Haushaltsentwurf gestrichen. Es wird der allgemeinen Rücklage entsprechend weniger an Mitteln entnommen.

Die Stadtwerke werden gebeten, zur nächsten Sitzung am 27.09.00 den Entwurf für einen ersten Nachtrag zum Wirtschaftsplan vorzulegen, mit dem Ziel, ggf. in einem zweiten Nachtragshaushalt entsprechend Mittel bereit zu stellen.

 

Der Ausschuß stimmt dem Antrag von Herrn Kühl einvernehmlich zu.

 

Der Ansatz auf der Haushaltsstelle 9100.31000 – sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ändert sich damit auf insgesamt 4.570.300 DM.

 

 

Es wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2000 beschlossen:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2000

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluß der Stadtvertretung vom  folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

Vermindert um

Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

einschließlich der Nachträge

 

 

 

Gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

DM

DM

DM

DM

 

 

 

 

 

1. im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

    die Einnahmen

25.610.500

 

271.024.900

296.635.400

    die Ausgaben

25.610.500

 

271.024.900

296.635.400

 

 

 

 

 

2. im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

     die Einnahmen

9.655.200

 

54.855.200

64.510.400

     die Ausgaben

9.655.200

 

54.855.200

64.510.400

 

§ 2

Es wird neu festgesetzt:

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

Von bisher  5.820.000 DM

 auf  10.226.400 DM

 

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am                     erteilt.

 

Norderstedt, den

 

 

 

Grote

Bürgermeister

 

 

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen

   

Protokollauszug: Abteilung 102, Abteilung 201.