Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Hahn mahnt die Antwort an und bittet, diese dem Protokoll beizufügen.

 

Die Antwort wird mit Inhalt der Vorlage M 00/0458 wie folgt gegeben:

 

Die Stadtvertretung hat am 27.04.1999 beschlossen, dass:

a)       die Verwaltung kurzfristig die personellen Voraussetzungen schaffen soll, um die Ziele des CO2-Minderungskonzeptes (Beschluss der Stadtvertretung vom 13.05.1995) zu erreichen und die Verpflichtungen aus dem Beitritt zum Klima­bünd­nis (Beschluss der Stadtvertretung vom 07.11.1995) zu erfüllen; um diese Selbstverpflichtung zu erfüllen – eine Reduktion der CO2-Emissionen um 50 % bezogen auf das Basisjahr 1990 – sollen die Punkte C 1-6 der Vorlage M99/0084 des Umweltausschusses umgesetzt werden;

b)       die im Investitionsprogramm für das Jahr 2000 ff. ausgewiesenen Hochbausanie­rungsmaßmahmen entsprechend der AGENDA 21 und dem CO2-Minderungskon­zept zu zuschussfähigen Maßnahmen zusammengefasst und als Antrag an die entsprechenden Institutionen gestellt werden; dem Finanzausschuss ist hierüber detailliert umgehend zu berichten;

c)       zu prüfen ist, ob – ausgenommen von den unter b) genannten zuschussfähigen Hochbaumaßnahmen – die Sanierungen der Schulzentren Süd und Nord als zu­schussfähiges Projekt zusammengefasst werden können. Diese Sanierungen sind sowohl nach dem CO2–Minderungskonzept zu betrachten, wie auch als Ge­samtmaßnahme zur Sanierung und Instandsetzung zusammenzufassen. Gleich­zeitig ist zu prüfen, ob diese Maßnahmen im Zuge der Kameralistik durch­zuführen sind oder ob z. B. eine Sanierungsgesellschaft ins Leben gerufen wer­den kann oder eine Übertragung auf eigene städtische Gesellschaften zur Erfül­lung der Aufgabe möglich ist.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist folgender Sachstand bei der Umsetzung des Be­schlusses erreicht.

Zu a):

1.

In der Berichtsvorlage M99/0084, auf die sich der Stadtvertretungsbeschluss bezieht, wurde unter Punkt C.3 für eine Stadt in der Größe Norderstedts folgende personelle Ausstattung für erforderlich gehalten:

·         1 Ingenieur / Ingenieurin,

·         1 Planer / Planerin,

·         2 Techniker / Technikerinnen,

·         1 Verwaltungskraft.

In Umsetzung des Beschlusses baut die Stadt Norderstedt eine Klimaschutz-Koordi­nation auf, die aus folgenden Personen besteht:

·         Klimaschutz-Koordinatorin: Seit dem 15. September 1999 ist mit Frau Farnsteiner eine im Klimaschutz erfahrene Fachfrau für die Stadt Norderstedt im Umweltamt tätig.

·         Technische Fachkraft für Energiewirtschaft: Mitte April 2000 konnte mit Frau Schmidt-Scherlitzki eine der im Amt für Gebäudewirtschaft vorgesehenen Techni­ker­stelle besetzt werden.

·         Verwaltungskraft: Mit 1 Stelle arbeitet Frau Tiedt ab dem 13. September 2000 vorübergehend als Verwaltungsangestellte in der Klimaschutz-Koordination. Sie ist zu­nächst im Amt für Gebäudewirtschaft tätig, um dort vor allem Frau Schmidt-Scherlitzki beim kommunalen Energiemanagement zu unterstützen.

·         Planerin: Mit ½ Stelle wird ab 1. Oktober 2000 im Amt Stadt als Lebensraum Frau Kroker planerische Aspekte des Klimaschutzes bearbeiten. Ihre Tätigkeit ist im Rahmen einer Erziehungsurlaub-Vertretung auf ein Jahr befristet.

Für den personellen Aufbau der Klimaschutz-Koordination wurden weitgehend Bewegungen im Stellenplan ausgenutzt, so dass eine zusätzliche Belastung des Haushaltes vermie­den werden konnte. Die restlichen Stellen werden umgehend besetzt, sobald das durch die Umschichtung von Aufgaben im Rahmen des Stellenplanes möglich ist.

2.

In der Aufbauphase der Klimaschutz-Koordination konnten bislang folgende Ergeb­nisse erzielt werden:

·         Für 6 städtische Liegenschaften liegen Energiespar-Gutachten vor, die durch das ZEWU der Handwerkskammer Hamburg gefertigt wurden.

·         Auf Grundlage dieser Gutachten wurde eine Prioritätenliste für Investitionen er­stellt und laufend fortgeschrieben. Diese Liste wird gegenwärtig durch das Amt für Gebäudewirtschaft abgear­beitet. Sie ist – getrennt nach Haus­haltsstellen – in der Anlage beigefügt.Durch die im Rahmen der Liberalisierung des Strommarktes zwischenzeitlich gesunkenen Strompreise ist eine Aktualisie­rung der Bewertungskriterien erforderlich geworden.

·         Erste Einsparungen bei den Betriebskosten und den CO2-Emissionen konnten durch Investitionen in städtische Liegenschaften erzielt werden. Dazu haben ins­besondere Maßnahmen beigetragen, die zum Bauunterhalt erforderlich waren und im Hinblick auf den Klimaschutz ausgelegt wurden.

·         Mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein konnte ein Kooperationsvertrag (Mo­biler Kom­munaler Energiebeauftragter) abgeschlossen werden, durch den die Klimaschutz-Koordination zusammen mit den Objektverantwortlichen möglichst schnell in die Lage versetzt werden soll, ein Energiemanagement aufzubauen. Systematische Schwachstellenanalysen sowie Konzepte zur energietechnischen Sanierung des städtischen Gebäudebestands wird die Verwaltung dann selbst durchführen. Die Beratungsleistung der Investitionsbank schließt die Erfassung der Verbrauchsdaten mit dem Programm “Easy Watt” ein. Damit sind die Voraus­setzungen für ein computergestütztes Energiemanagement gegeben.

·         Mit der Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz ist begonnen worden, beispiels­weise durch einen monatlichen Umwelt-Tipp zum Themenbereich Klimaschutz in der Norderstedter Zeitung oder mit Hilfe von ersten Informationen zum Thema im Internet auf den Seiten der Stadt.

Zu den öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten zählt auch die Teilnahme Norder­stedts am ersten europaweiten autofreien Tag (22.9.2000) unter dem Motto “In die Stadt – ohne mein Auto!”, die unter Beteiligung des gesamten Umweltamtes und vieler weiterer Kooperationspartner vorbereitet wurde.

·         Das in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung (DGU) durchgeführte Pilotprojekt “Energiesparen an Norderstedter Schulen” wurde im Mai 2000 erfolgreich abgeschlossen.

·         Mit der DGU wurde eine Fortführung des verhaltensorientierten Energiesparens vereinbart. Ziel ist es, dass neben den Schulen nach und nach auch andere Ein­richtungen einbezogen werden.

·         Aspekte des Klimaschutz in der Bauleitplanung wurden bis jetzt vorwiegend von Frau Ganter in Stellungnahmen des Umweltamtes thematisiert.

·         Durch das Heizkes­sel-Contracting zwischen dem Amt für Gebäudewirtschaft und den Stadtwerken ist es zu zahlreichen Problemen gekommen. Diese bewirken immer noch eine erhebliche zusätzliche Arbeitsbelastung im Amt für Gebäude­wirtschaft. Inzwischen wird unter Einbeziehung der Klimaschutz-Koordination systematisch an der Behebung der aufgetretenen Schwachstellen gearbeitet.

·         Die wesentlichen Vorarbeiten für die Erstellung einer CO2-Bilanz für Norderstedt konnten erbracht werden. Derzeit erfolgen letzte Vervollständigungen, wofür die Stadtwerke als wichtiger Informant und Kooperationspartner eingebunden sind.

Noch zu leisten sind folgende Aufgaben:

·         Die endgültige Fertigstellung der CO2-Bilanz und deren Nutzung als Steuerungs­instrument für den kommunalen Klimaschutz steht noch aus.

·         Der Kooperationsvertrag mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein muss jetzt umgesetzt werden. Ziel ist es, mit dieser Hilfe ein leistungsfähiges Gebäude- und Energie­manage­ment aufzubauen.

·         Das verhaltensorientierte Energiesparen muss ausgeweitet werden, um die da­durch gegebenen und schnell erschließbaren Potenziale einer Energie- und Kos­tenersparnis auszunutzen. Finanzielle Anreize sollen durch eine geeignete Ge­staltung der Budgetverantwortung gesetzt werden.

·         Ab dem 1. Oktober werden die Aspekte des Klimaschutzes in der Bauleitplanung von Frau Kroker feder­führend und umfassender als bisher möglich bearbeitet.

·         Eine Optimierung des städtischen Beschaffungswesens mit dem Ziel, schon bei Investitionen Klimaschutz-Aspekte konsequent zu beachten, konnte noch nicht in Angriff genommen werden.

·         Die Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz muss intensiviert werden. Ziele sind unter anderem das Angebot von Energietischen, eine Kooperation mit Entwick­lungsgesellschaft Norderstedt und ein Klimaschutz-Sponsoring. Einerseits sollen durch eine Öffentlichkeitsarbeit die Fortschritte bei der Umsetzung der CO2-Min­derungsmaßnahmen in die Bevölkerung hinein kommuniziert werden, anderer­seits stellt Öffentlichkeits­arbeit einen wichtigen Weg dar, die Potentiale privater Maßnahmen zum Klima­schutz zu mobilisieren.

·         Auch eine Beratung der Norderstedter Bevölkerung und hier ansässiger Unter­nehmen im Hinblick auf ein energiebewusstes und –sparsames Verhalten muss erst noch aufgebaut werden.

·         Die konsequente Ausrichtung der Stadtwerke zu einem kommunalen Energie­dienstleitungsunternehmen steht noch aus. In der Förderung eines energiespa­renden Verhaltens und effizienter Technologien liegt ein Tätigkeitsfeld, dass an­dere Stadtwerke inzwischen als wirtschaftlich attraktiv erkannt und für sich er­schlos­sen ha­ben.

3.

Einige der gerade angesprochenen Handlungsfelder bedürfen einer vertieften Dar­stellung, die aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anschluss an die knappen Auflis­tung er­folgt.

·         Entwicklung eines Indikatorensystems, Erstellung einer CO2-Bilanz:

Die Erarbeitung eines Verfahrens für ein fortschreibungsfähiges CO2-Monitoring ist nicht einfach und bedarf einer wohlüberlegten Vorbereitung. Das zeigen auch die Erfahrungen anderer damit beschäftigter Kommunen (DEUTSCHES INSTITUT FÜR URBANISTIK: Klimaschutz in Kommunen, Berlin 1997).

Frau Farnsteiner hat eine maßnahmenorientierte Vorgehensweise ausgearbeitet. Das Verfahren zur Erstellung der Norderstedter CO2-Bilanz wird zur Zeit doku­mentiert und in allgemeinverständlicher Weise dargestellt. Einige verbliebene Datenlücken müssen noch geschlossen werden.

Ziel ist es, die CO2-Emissionen für Norderstedt möglichst genau zu beschreiben. Das wird erstmals für das Jahr 2000 erfolgen. Auf Basis dieser Zahlen wird mit Hilfe vorliegender Daten eine Bilanz für die Vorjahre ermittelt, daraus eine Trend­analyse abgeleitet und so eine Basis für die Bilanzierung der Klimaschutz-Aktivi­täten definiert.

Die Entwick­lung von Klimaschutz-Indikatoren soll helfen, künftig die Wirksamkeit von Klima­schutz-Maßnahmen zu überprüfen.

·         Ökonomische Aspekte des Klimaschutzes:

Die Rahmenbedingungen für den kommunalen Klimaschutz haben sich seit dem Beschluss der Stadtvertretung und dem Beginn der Arbeit der Klimaschutz-Koor­dination verändert. Die Strompreise sind durch die Liberalisierung des Strom­marktes zunächst deutlich gefallen. Das Zinsniveau steigt mittlerweile wieder kontinuierlich an. Beides hat unmittelbare Auswirkungen auf den Zeitraum, in dem sich Investitionen in Energiesparmaßnahmen rentieren.

Eine kurz- oder mittelfristige (betriebswirtschaftlich gerechnete) Rentabilität von Maßnahmen zum Einsparen elektrischer Energie ist bei einem niedrigeren Strompreis seltener gegeben. Daran hängt aber die Möglichkeit, für solche Maß­nahmen eine Anteilsfinanzierung auf Grund­lage der  Stromsparförderrichtlinie zu erhalten. Überdies haben die Bemühungen zur Konsolidisierung öffentlicher Haushalte dazu geführt, dass Fördermittel, ins­besondere solche des Landes Schleswig-Holstein, inzwischen kaum noch verfüg­bar sind. Da vor der Einarbei­tung von Frau Schmidt-Scherlitzki keine Fördergelder beantragt werden konnten, führt dies dazu, dass Norderstedt derzeit nicht von Landeszuschüssen für strom­sparende Investitionen profitieren kann. Aus diesen Gründen ist gegenwärtig eine vorwiegend betriebswirtschaftliche Be­trachtungsweise des Klimaschutzes pro­blematischer geworden.

Eine solche Betrachtung stellt allerdings nur eine Momentaufnahme dar. In Zu­kunft ist mit steigenden Energiepreisen zu rechnen. Der Ölpreis auf dem Welt­markt ist hoch und steigt weiter, der Gaspreis ist daran gekoppelt. Mittlerweile sollen bereits mehr als die Hälfte der weltweit vorhanden Öl- und Gasvorräte ver­braucht sein, so dass unabhängig von kurzfristigen Marktentwicklungen auf Dauer mit einem höheren Preisniveau der fossilen Energieträger zu rechnen ist. Durch die Euroschwäche sind die üblicherweise in Dollar abgerechneten Energieimporte derzeit noch einmal verteuert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sorgt für eine Förderung regenerativer Energieerzeugung, indem eine Vergütung nahe der Ge­stehungskosten gewährt wird. Überdies trägt die Ökosteuer dazu bei, externe Kos­ten in die Marktpreise für Energie zu integrieren. Zusammen genommen spricht daher viel für mittelfristig steigende Energiepreise. Damit amortisieren sich Energiesparinve­stitionen wieder schneller und der ökonomische Nutzen verhal­tensorientierten Energiesparens wächst in gleicher Weise.

Die ökologische Dringlichkeit für die CO2-Minderung ist zumindest gleich geblie­ben. Das zeigt die weltweite Bilanz der CO2-Emissionen. Die Bundesregierung hat verstärkte Anstrengungen angekündigt, um ihre Zusage einer 25%-igen Re­duktion des CO2-Ausstosses bis 2005 noch erfüllen zu können.

 

Zu b):

1.

Die AGENDA 21 zielt auf eine nachhaltige Entwicklung, wonach die zu erreichende Handlungsweise dauerhaft ökologisch, sozial verträglich und wirtschaftlich machbar sein soll. Durch eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung soll die gesellschaftliche Ak­zeptanz für dieses Ziel geschaffen und eine Entscheidung über den in Abhängigkeit von den örtlichen Ausgangsbedingungen einzuschlagenden Weg getroffen werden.

Eine Zusammenfassung zuschussfähiger Investitionen anhand dieser Leitlinie vorzu­nehmen, ist schwierig.

2.

Eine finanzielle Förderung wird nach unserem Kenntnisstand gegenwärtig nur für solche Investitionen gewährt, die elektrische Energie einsparen und sich kurz- oder mittelfristig rentieren. Das ist durch ein aussagefähiges Gutachten nachzuweisen (wie für die Sanierung der Beleuchtung im SZ-Nord geschehen).

Auf die meisten der für das Jahr 2000ff ausgewiesenen Hochbaumaßnahmen trifft diese Voraussetzung jedoch nicht zu.

Für die nach dem Kasseler Modell gebauten Schulzentren Nord und Süd sind die notwendigen Sanierungen im Schulbausanierungsförderungsprogramm für 2001 an­gemeldet worden. Mit einer Entscheidung über entsprechende Zuschüsse ist unter der Voraussetzung im Februar 2001 zu rechnen, dass diese Maßnahmen in den städtischen Haushalt für 2001 eingestellt worden sind.

Die Stadt Norderstedt erwartet von der Zusammenarbeit mit der Investitionsbank (Einführung von Energiemanagement für die Liegenschaften der Stadt Norderstedt) neue Impulse, um Quellen für finanzielle Zuschüsse zu erschließen.

 

Zu c):

Die Fassadensanierung der Schulzentren ist Nord und Süd soll im kommenden Jahr vorrangig angegangen werden. Die dafür nötigen Haushaltsmittel sind mit dem Haushalt 2001 von der Verwaltung eingeworben worden. Diese Sanierungsmaßnahmen sind zuschussfähig; beantragt wurden Mittel aus dem Schulbausanierungsförderungsprogramm.

 

Hierbei werden die Fassaden sämtlicher Schulen im Schulzentrum Nord bzw. im Schulzentrum Süd zu einem Maßnahmenpaket zusammen gefasst.

Für das Schulzentrum Süd wird im Rahmen der beschlossenen Kooperation mit der Investitionsbank eine systematische Schwachstellenanalyse vorgenommen, bei der das wirtschaftlich rentable CO2-Minderungspotential ermittelt wird. Für das Schul­zentrum Nord liegt eine solche Untersuchung vor, die das ZEWU für die Stadt durch­geführt hat.

Konkrete Planungen für eine Ge­samtmaßnahme zur Sanierung und Instandsetzung der beiden Schulzentren liegen bislang nicht vor. Ursächlich dafür ist, dass eine Ent­scheidung über eine koordinierte Sanierung aller nach dem Kasseler Modell gebau­ten Schulen auf Landesebene noch nicht gefallen ist. Die Stadt Norderstedt nimmt daher die Fassadensanierung als in sich sinnvolle Teilleistung vorweg.

Verwaltungsintern sind die verschiedenen Möglichkeiten einer künftigen Organisati­onsform des Amtes für Gebäudewirtschaft verglichen worden. Eine abschließende Entscheidung darüber ist bislang nicht gefallen.

 

ANLAGE 7

 

Protokollauszüge: Amt 15, Amt 68