Sitzung: 20.09.2000 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Hahn mahnt die Antwort an und bittet, diese dem Protokoll beizufügen.
Die
Antwort wird mit Inhalt der Vorlage M 00/0458 wie folgt gegeben:
Die Stadtvertretung hat am 27.04.1999 beschlossen, dass:
a)
die
Verwaltung kurzfristig die personellen Voraussetzungen schaffen soll, um die
Ziele des CO2-Minderungskonzeptes (Beschluss der Stadtvertretung vom
13.05.1995) zu erreichen und die Verpflichtungen aus dem Beitritt zum Klimabündnis
(Beschluss der Stadtvertretung vom 07.11.1995) zu erfüllen; um diese
Selbstverpflichtung zu erfüllen – eine Reduktion der CO2-Emissionen
um 50 % bezogen auf das Basisjahr 1990 – sollen die Punkte C 1-6 der Vorlage
M99/0084 des Umweltausschusses umgesetzt werden;
b)
die
im Investitionsprogramm für das Jahr 2000 ff. ausgewiesenen Hochbausanierungsmaßmahmen
entsprechend der AGENDA 21 und dem CO2-Minderungskonzept zu
zuschussfähigen Maßnahmen zusammengefasst und als Antrag an die entsprechenden
Institutionen gestellt werden; dem Finanzausschuss ist hierüber detailliert
umgehend zu berichten;
c)
zu
prüfen ist, ob – ausgenommen von den unter b) genannten zuschussfähigen
Hochbaumaßnahmen – die Sanierungen der Schulzentren Süd und Nord als zuschussfähiges
Projekt zusammengefasst werden können. Diese Sanierungen sind sowohl nach dem
CO2–Minderungskonzept zu betrachten, wie auch als Gesamtmaßnahme
zur Sanierung und Instandsetzung zusammenzufassen. Gleichzeitig ist zu prüfen,
ob diese Maßnahmen im Zuge der Kameralistik durchzuführen sind oder ob z. B.
eine Sanierungsgesellschaft ins Leben gerufen werden kann oder eine
Übertragung auf eigene städtische Gesellschaften zur Erfüllung der Aufgabe
möglich ist.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist folgender
Sachstand bei der Umsetzung des Beschlusses erreicht.
Zu a):
1.
In der Berichtsvorlage M99/0084, auf die sich der
Stadtvertretungsbeschluss bezieht, wurde unter Punkt C.3 für eine Stadt in der
Größe Norderstedts folgende personelle Ausstattung für erforderlich gehalten:
·
1
Ingenieur / Ingenieurin,
·
1
Planer / Planerin,
·
2
Techniker / Technikerinnen,
·
1
Verwaltungskraft.
In Umsetzung des Beschlusses baut die Stadt Norderstedt eine
Klimaschutz-Koordination auf, die aus folgenden Personen besteht:
·
Klimaschutz-Koordinatorin: Seit dem 15. September 1999 ist mit Frau
Farnsteiner eine im Klimaschutz erfahrene Fachfrau für die Stadt Norderstedt im
Umweltamt tätig.
·
Technische Fachkraft für Energiewirtschaft: Mitte April 2000 konnte mit
Frau Schmidt-Scherlitzki eine der im Amt für Gebäudewirtschaft vorgesehenen
Technikerstelle besetzt werden.
·
Verwaltungskraft: Mit 1 Stelle arbeitet Frau Tiedt ab dem 13. September 2000
vorübergehend als Verwaltungsangestellte in der Klimaschutz-Koordination. Sie
ist zunächst im Amt für Gebäudewirtschaft tätig, um dort vor allem Frau
Schmidt-Scherlitzki beim kommunalen Energiemanagement zu unterstützen.
·
Planerin: Mit ½ Stelle wird ab 1. Oktober 2000 im Amt Stadt als Lebensraum Frau
Kroker planerische Aspekte des Klimaschutzes bearbeiten. Ihre Tätigkeit ist im
Rahmen einer Erziehungsurlaub-Vertretung auf ein Jahr befristet.
Für den personellen Aufbau der Klimaschutz-Koordination wurden
weitgehend Bewegungen im Stellenplan ausgenutzt, so dass eine zusätzliche
Belastung des Haushaltes vermieden werden konnte. Die restlichen Stellen
werden umgehend besetzt, sobald das durch die Umschichtung von Aufgaben im
Rahmen des Stellenplanes möglich ist.
2.
In der Aufbauphase der Klimaschutz-Koordination konnten bislang
folgende Ergebnisse erzielt werden:
·
Für
6 städtische Liegenschaften liegen Energiespar-Gutachten vor, die durch das
ZEWU der Handwerkskammer Hamburg gefertigt wurden.
·
Auf
Grundlage dieser Gutachten wurde eine Prioritätenliste für Investitionen erstellt
und laufend fortgeschrieben. Diese Liste wird gegenwärtig durch das Amt für
Gebäudewirtschaft abgearbeitet. Sie ist – getrennt nach Haushaltsstellen – in
der Anlage beigefügt.Durch die im Rahmen der Liberalisierung des Strommarktes
zwischenzeitlich gesunkenen Strompreise ist eine Aktualisierung der
Bewertungskriterien erforderlich geworden.
·
Erste
Einsparungen bei den Betriebskosten und den CO2-Emissionen konnten
durch Investitionen in städtische Liegenschaften erzielt werden. Dazu haben insbesondere
Maßnahmen beigetragen, die zum Bauunterhalt erforderlich waren und im Hinblick
auf den Klimaschutz ausgelegt wurden.
·
Mit
der Investitionsbank Schleswig-Holstein konnte ein Kooperationsvertrag (Mobiler
Kommunaler Energiebeauftragter) abgeschlossen werden, durch den die
Klimaschutz-Koordination zusammen mit den Objektverantwortlichen möglichst
schnell in die Lage versetzt werden soll, ein Energiemanagement aufzubauen.
Systematische Schwachstellenanalysen sowie Konzepte zur energietechnischen
Sanierung des städtischen Gebäudebestands wird die Verwaltung dann selbst
durchführen. Die Beratungsleistung der Investitionsbank schließt die Erfassung
der Verbrauchsdaten mit dem Programm “Easy Watt” ein. Damit sind die Voraussetzungen
für ein computergestütztes Energiemanagement gegeben.
·
Mit
der Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz ist begonnen worden, beispielsweise
durch einen monatlichen Umwelt-Tipp zum Themenbereich Klimaschutz in der
Norderstedter Zeitung oder mit Hilfe von ersten Informationen zum Thema im
Internet auf den Seiten der Stadt.
Zu den öffentlichkeitswirksamen
Aktivitäten zählt auch die Teilnahme Norderstedts am ersten europaweiten
autofreien Tag (22.9.2000) unter dem Motto “In die Stadt – ohne mein Auto!”,
die unter Beteiligung des gesamten Umweltamtes und vieler weiterer Kooperationspartner
vorbereitet wurde.
·
Das
in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung (DGU)
durchgeführte Pilotprojekt “Energiesparen an Norderstedter Schulen” wurde im
Mai 2000 erfolgreich abgeschlossen.
·
Mit
der DGU wurde eine Fortführung des verhaltensorientierten Energiesparens
vereinbart. Ziel ist es, dass neben den Schulen nach und nach auch andere Einrichtungen
einbezogen werden.
·
Aspekte
des Klimaschutz in der Bauleitplanung wurden bis jetzt vorwiegend von Frau
Ganter in Stellungnahmen des Umweltamtes thematisiert.
·
Durch
das Heizkessel-Contracting zwischen dem Amt für Gebäudewirtschaft und den
Stadtwerken ist es zu zahlreichen Problemen gekommen. Diese bewirken immer noch
eine erhebliche zusätzliche Arbeitsbelastung im Amt für Gebäudewirtschaft.
Inzwischen wird unter Einbeziehung der Klimaschutz-Koordination systematisch an
der Behebung der aufgetretenen Schwachstellen gearbeitet.
·
Die
wesentlichen Vorarbeiten für die Erstellung einer CO2-Bilanz für
Norderstedt konnten erbracht werden. Derzeit erfolgen letzte
Vervollständigungen, wofür die Stadtwerke als wichtiger Informant und
Kooperationspartner eingebunden sind.
Noch zu leisten sind folgende Aufgaben:
·
Die
endgültige Fertigstellung der CO2-Bilanz und deren Nutzung als
Steuerungsinstrument für den kommunalen Klimaschutz steht noch aus.
·
Der
Kooperationsvertrag mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein muss jetzt
umgesetzt werden. Ziel ist es, mit dieser Hilfe ein leistungsfähiges Gebäude-
und Energiemanagement aufzubauen.
·
Das
verhaltensorientierte Energiesparen muss ausgeweitet werden, um die dadurch
gegebenen und schnell erschließbaren Potenziale einer Energie- und Kostenersparnis
auszunutzen. Finanzielle Anreize sollen durch eine geeignete Gestaltung der
Budgetverantwortung gesetzt werden.
·
Ab
dem 1. Oktober werden die Aspekte des Klimaschutzes in der Bauleitplanung von
Frau Kroker federführend und umfassender als bisher möglich bearbeitet.
·
Eine
Optimierung des städtischen Beschaffungswesens mit dem Ziel, schon bei
Investitionen Klimaschutz-Aspekte konsequent zu beachten, konnte noch nicht in
Angriff genommen werden.
·
Die
Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz muss intensiviert werden. Ziele sind
unter anderem das Angebot von Energietischen, eine Kooperation mit Entwicklungsgesellschaft
Norderstedt und ein Klimaschutz-Sponsoring. Einerseits sollen durch eine
Öffentlichkeitsarbeit die Fortschritte bei der Umsetzung der CO2-Minderungsmaßnahmen
in die Bevölkerung hinein kommuniziert werden, andererseits stellt
Öffentlichkeitsarbeit einen wichtigen Weg dar, die Potentiale privater
Maßnahmen zum Klimaschutz zu mobilisieren.
·
Auch
eine Beratung der Norderstedter Bevölkerung und hier ansässiger Unternehmen im
Hinblick auf ein energiebewusstes und –sparsames Verhalten muss erst noch
aufgebaut werden.
·
Die
konsequente Ausrichtung der Stadtwerke zu einem kommunalen Energiedienstleitungsunternehmen
steht noch aus. In der Förderung eines energiesparenden Verhaltens und
effizienter Technologien liegt ein Tätigkeitsfeld, dass andere Stadtwerke
inzwischen als wirtschaftlich attraktiv erkannt und für sich erschlossen haben.
3.
Einige der gerade angesprochenen Handlungsfelder bedürfen
einer vertieften Darstellung, die aus Gründen der Übersichtlichkeit im
Anschluss an die knappen Auflistung erfolgt.
·
Entwicklung eines Indikatorensystems, Erstellung
einer CO2-Bilanz:
Die
Erarbeitung eines Verfahrens für ein fortschreibungsfähiges CO2-Monitoring
ist nicht einfach und bedarf einer wohlüberlegten Vorbereitung. Das zeigen auch
die Erfahrungen anderer damit beschäftigter Kommunen (DEUTSCHES INSTITUT FÜR
URBANISTIK: Klimaschutz in Kommunen, Berlin 1997).
Frau
Farnsteiner hat eine maßnahmenorientierte Vorgehensweise ausgearbeitet. Das
Verfahren zur Erstellung der Norderstedter CO2-Bilanz wird zur Zeit
dokumentiert und in allgemeinverständlicher Weise dargestellt. Einige
verbliebene Datenlücken müssen noch geschlossen werden.
Ziel ist
es, die CO2-Emissionen für Norderstedt möglichst genau zu beschreiben.
Das wird erstmals für das Jahr 2000 erfolgen. Auf Basis dieser Zahlen wird mit
Hilfe vorliegender Daten eine Bilanz für die Vorjahre ermittelt, daraus eine
Trendanalyse abgeleitet und so eine Basis für die Bilanzierung der
Klimaschutz-Aktivitäten definiert.
Die Entwicklung
von Klimaschutz-Indikatoren soll helfen, künftig die Wirksamkeit von Klimaschutz-Maßnahmen
zu überprüfen.
·
Ökonomische Aspekte des Klimaschutzes:
Die
Rahmenbedingungen für den kommunalen Klimaschutz haben sich seit dem Beschluss
der Stadtvertretung und dem Beginn der Arbeit der Klimaschutz-Koordination
verändert. Die Strompreise sind durch die Liberalisierung des Strommarktes
zunächst deutlich gefallen. Das Zinsniveau steigt mittlerweile wieder
kontinuierlich an. Beides hat unmittelbare Auswirkungen auf den Zeitraum, in
dem sich Investitionen in Energiesparmaßnahmen rentieren.
Eine kurz-
oder mittelfristige (betriebswirtschaftlich gerechnete) Rentabilität von
Maßnahmen zum Einsparen elektrischer Energie ist bei einem niedrigeren
Strompreis seltener gegeben. Daran hängt aber die Möglichkeit, für solche Maßnahmen
eine Anteilsfinanzierung auf Grundlage der
Stromsparförderrichtlinie zu erhalten. Überdies haben die Bemühungen zur
Konsolidisierung öffentlicher Haushalte dazu geführt, dass Fördermittel, insbesondere
solche des Landes Schleswig-Holstein, inzwischen kaum noch verfügbar sind. Da
vor der Einarbeitung von Frau Schmidt-Scherlitzki keine Fördergelder beantragt
werden konnten, führt dies dazu, dass Norderstedt derzeit nicht von
Landeszuschüssen für stromsparende Investitionen profitieren kann. Aus diesen
Gründen ist gegenwärtig eine vorwiegend betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise
des Klimaschutzes problematischer geworden.
Eine solche
Betrachtung stellt allerdings nur eine Momentaufnahme dar. In Zukunft ist mit
steigenden Energiepreisen zu rechnen. Der Ölpreis auf dem Weltmarkt ist hoch
und steigt weiter, der Gaspreis ist daran gekoppelt. Mittlerweile sollen
bereits mehr als die Hälfte der weltweit vorhanden Öl- und Gasvorräte verbraucht
sein, so dass unabhängig von kurzfristigen Marktentwicklungen auf Dauer mit
einem höheren Preisniveau der fossilen Energieträger zu rechnen ist. Durch die
Euroschwäche sind die üblicherweise in Dollar abgerechneten Energieimporte
derzeit noch einmal verteuert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sorgt für eine
Förderung regenerativer Energieerzeugung, indem eine Vergütung nahe der Gestehungskosten
gewährt wird. Überdies trägt die Ökosteuer dazu bei, externe Kosten in die Marktpreise
für Energie zu integrieren. Zusammen genommen spricht daher viel für
mittelfristig steigende Energiepreise. Damit amortisieren sich Energiesparinvestitionen
wieder schneller und der ökonomische Nutzen verhaltensorientierten
Energiesparens wächst in gleicher Weise.
Die
ökologische Dringlichkeit für die CO2-Minderung ist zumindest gleich
geblieben. Das zeigt die weltweite Bilanz der CO2-Emissionen. Die
Bundesregierung hat verstärkte Anstrengungen angekündigt, um ihre Zusage einer
25%-igen Reduktion des CO2-Ausstosses bis 2005 noch erfüllen zu
können.
Zu b):
1.
Die AGENDA 21 zielt auf eine nachhaltige Entwicklung, wonach
die zu erreichende Handlungsweise dauerhaft ökologisch, sozial verträglich und
wirtschaftlich machbar sein soll. Durch eine intensive
Öffentlichkeitsbeteiligung soll die gesellschaftliche Akzeptanz für dieses
Ziel geschaffen und eine Entscheidung über den in Abhängigkeit von den
örtlichen Ausgangsbedingungen einzuschlagenden Weg getroffen werden.
Eine Zusammenfassung zuschussfähiger Investitionen anhand
dieser Leitlinie vorzunehmen, ist schwierig.
2.
Eine finanzielle Förderung wird nach unserem Kenntnisstand
gegenwärtig nur für solche Investitionen gewährt, die elektrische Energie
einsparen und sich kurz- oder mittelfristig rentieren. Das ist durch ein
aussagefähiges Gutachten nachzuweisen (wie für die Sanierung der Beleuchtung im
SZ-Nord geschehen).
Auf die meisten der für das Jahr 2000ff ausgewiesenen
Hochbaumaßnahmen trifft diese Voraussetzung jedoch nicht zu.
Für die nach dem Kasseler Modell gebauten Schulzentren Nord
und Süd sind die notwendigen Sanierungen im
Schulbausanierungsförderungsprogramm für 2001 angemeldet worden. Mit einer
Entscheidung über entsprechende Zuschüsse ist unter der Voraussetzung im
Februar 2001 zu rechnen, dass diese Maßnahmen in den städtischen Haushalt für
2001 eingestellt worden sind.
Die Stadt Norderstedt erwartet von der Zusammenarbeit mit der
Investitionsbank (Einführung von Energiemanagement für die Liegenschaften der
Stadt Norderstedt) neue Impulse, um Quellen für finanzielle Zuschüsse zu
erschließen.
Zu c):
Die Fassadensanierung der Schulzentren ist Nord und Süd soll im
kommenden Jahr vorrangig angegangen werden. Die dafür nötigen Haushaltsmittel
sind mit dem Haushalt 2001 von der Verwaltung eingeworben worden. Diese
Sanierungsmaßnahmen sind zuschussfähig; beantragt wurden Mittel aus dem
Schulbausanierungsförderungsprogramm.
Hierbei werden die Fassaden sämtlicher Schulen im Schulzentrum Nord
bzw. im Schulzentrum Süd zu einem Maßnahmenpaket zusammen gefasst.
Für das Schulzentrum Süd wird im Rahmen der beschlossenen Kooperation
mit der Investitionsbank eine systematische Schwachstellenanalyse vorgenommen,
bei der das wirtschaftlich rentable CO2-Minderungspotential
ermittelt wird. Für das Schulzentrum Nord liegt eine solche Untersuchung vor,
die das ZEWU für die Stadt durchgeführt hat.
Konkrete Planungen für eine Gesamtmaßnahme zur Sanierung und
Instandsetzung der beiden Schulzentren liegen bislang nicht vor. Ursächlich
dafür ist, dass eine Entscheidung über eine koordinierte Sanierung aller nach
dem Kasseler Modell gebauten Schulen auf Landesebene noch nicht gefallen ist.
Die Stadt Norderstedt nimmt daher die Fassadensanierung als in sich sinnvolle
Teilleistung vorweg.
Verwaltungsintern sind die verschiedenen Möglichkeiten einer künftigen
Organisationsform des Amtes für Gebäudewirtschaft verglichen worden. Eine
abschließende Entscheidung darüber ist bislang nicht gefallen.
ANLAGE
7
Protokollauszüge:
Amt 15, Amt 68