Sitzung: 20.09.2000 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0391
Der Ausschuss für
Umweltschutz nimmt die Berichtsvorlage 00/0391 mit folgendem Inhalt zur
Kenntnis:
Die Lufthygienische
Überwachung Schleswig-Holstein (LÜSH), Staatliches Umweltamt Itzehoe, hat die
orientierenden Benzolmessungen mit Passivsammlern an der Ohechaussee im
Dezember 1999 abgeschlossen.
Die Auswertungen haben
ergeben, dass die derzeit gültigen Prüfwerte der 23. Verordnung zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz (23. BImSchV, Verordnung über
Konzentrationswerte) nicht überschritten werden.
Wie zuletzt in der
Beantwortung vom 15.12.1999 zur Anfrage von Frau Slevogt vom 19.05.1999
erläutert, haben verschiedene Messprogramme zur Ermittlung des Luftschadstoffgehaltes
an stark befahrenen Straßen insbesondere an der Ohechaussee in Höhe des
Palette-Kinos stattgefunden.
Besonders gut untersucht ist
der Standort an der Ohechaussee. Es handelt sich hier um den in Norderstedt
mit täglich über 30.000 Kfz (Stand
1994) am stärksten befahrenen Straßenabschnitt. Er besitz zusätzlich Schluchtcharakter,
so dass eine besondere Belastungssituation für die Anwohnerinnen und
Anwohner gegeben ist.
Auflistung der
Messprogramme zur Ermittlung des Benzolgehaltes in der Luft an der Ohechaussee
und deren Ergebnisse:
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Vom 9.4. bis
11.6.1992 wurden mit dem Messwagen der LÜSH kontinuierliche Messungen von
Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid und Kohlenmonoxid durchgeführt. Zusätzlich
wurden 17 Einzelmessungen von Benzol mit jeweils einstündiger Probenahmezeit
vorgenommen.
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Aus diesen
orientierenden Benzolmessungen wurde ein Jahresmittelwert von
ca. 20 - 30 µg/m³ abgeschätzt.
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Vom 25.1.1994 bis zum
28.12.1994 erfolgte die Messung
von organischen Kohlenwasserstoffen an 4 Standorten. In dieser Zeit wurden
insgesamt 49 Kurzzeitproben an 4
Mess-Stellen auf ausgewählte Kohlenwasserstoffe untersucht ( Standorte:
Friedrichsgabe è dominanter Einfluss Gewerbe, Glashütte è dominanter Einfluss Gewerbe, Ohechaussee è dominanter Einfluss Straßenverkehr, Garstedt è dominanter Einfluss Flugverkehr).
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Die Konzentrationen an
Benzol, Toluol und Xylolen lagen dabei an dem verkehrsexponierten Standort
Ohechaussee deutlich höher als an den übrigen Standorten.
Ursächlich hierfür war das hohe Kfz-Aufkommen
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1994/95 fanden Benzol-Immissionsmessungen der UMEG
(Gesellschaft für Umweltmessungen und Umwelterhebungen mbH Karlsruhe) im
Auftrag des Umweltamtes mittels Passivsammlern an 10 Messstellen im Stadtgebiet statt ( 9 an stark befahrenen Straßen
wie z.B. an der Ohechaussee, der Segeberger Chaussee und der Ulzburger Straße,
1 Referenzmessstelle am Reiherhagen).
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Der höchste Wert von 10
µg/m3 - gemessen über ein Jahr - wurde an der Ohechaussee
ermittelt.
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Vom 15.1.96 bis
4.6.1996 wurden kontinuierliche Messungen von Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid,
Kohlenmonoxid und Benzol an der Ohechaussee mit dem Messwagen der LÜSH
durchgeführt.
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Dabei wurde ein
Jahresmittelwert für Benzol von 16,5 µg/m3 abgeschätzt.
Dieser Wert lag über dem Prüfwert von 15 µg/m³ der 23. BImSchV, die sich zu
diesem Zeitpunkt noch in der Vorbereitungsphase befand und noch nicht in Kraft
getreten war.
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Vom Januar 1997 bis
März 1998 wurden durch die LÜSH kontinuierliche Stickstoffmonoxid-,
Stickstoffdioxid-, Kohlenmonoxid- und Benzolmessungen mit einem Messcontainer
an der Ohechaussee vorgenommen.
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Für Benzol ergab sich
für 1997 ein Jahresmittelwert von 11,0 µg/m³. Dieser Wert überschritt den ab
1.7.1998 gültigen Prüfwert der 23.
BImSchV von 10 µg/m³, so dass sich der Überprüfungsbedarf ergab, ob
straßenverkehrsbeschränkende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftbelastung
eingeleitet werden müssten.
Für den Auswertungszeitraum April 1997 bis März 1998 wurde auf der Basis der
kontinuierlichen Messungen ein Konzentrationswert für Benzol von 10,4 µg/m³
ermittelt. Daher wurde im August 1998 eine auslösende Information gemäß Nr. 2.2
VwV-StV-ImSch von der LÜSH an die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Segeberg
und nachrichtlich an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Norderstedt gegeben (Kopie
s. Anlage 1).
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Vom 1.9.1997 bis 31.
12.1999 erfolgte orientierende Benzolmessungen an der Ohechaussee durch
Passivsammler (seit März 1998 auch am “Aurikelstieg”, um die
Hintergrundbelastung in einem Stadtgebiet zu ermitteln).
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Der Jahresmittelwert der
orientierenden Messungen lag 1998/1999 bei durchschnittlich 5,3 µg/m³ (bei
einer Schwankungsbreite von 4,6 bis 8,9 µg/m³, s. Anlage 2; Stand: Juli 1999).
Die höchsten Werte dieses landesweiten
Messprogramms wurden in Kiel am “Westring” mit einem Jahresmittelwert
von 9,2 µg/m³ ermittelt (4 spurige Straße mit durchschnittlich fast 40.000
Kfz/Tag).
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Im Jahr 1999
(Auswertungszeitraum Januar - Dezember) ergab sich aus den orientierenden
Messungen ein Jahresmittelwert von Benzol von 5,4 µg/m³ (Schwankungsbreite von
4,1 µg/m³ im Dezember 1999 bis 6,0 µg/m³ im Januar 1999, nähere Erläuterungen
zu diesem Auswertungszeitraum durch die LÜSH stehen noch aus).
Zu
beachten ist bei diesen Angaben, dass sich seit dem 01.01.1999 alle
Konzentrationswerte auf 20 °C und 1013 hPa beziehen!
Die Abweichung zu Werten, die
sich auf 0°C beziehen, beträgt -7%.
Bewertung:
Der Rückgang der
Benzolkonzentrationen in der Luft an der Ohechaussee im Laufe der Jahre ist
laut der Lufthygienischen Überwachung Schleswig-Holstein (LÜSH) zurückzuführen
auf:
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den allgemeinen Trend
im Verkehrsbereich: An allen
Mess-Stellen an stark verkehrsbelasteten Standorten in schleswig-holsteinischen
Städten ist ein Rückgang der gemessenen Benzolkonzentrationen festzustellen.
Dieser ist vermutlich auf die Absenkung des Benzolgehaltes in den Kraftstoffen
und eine verbesserte Fahrzeugtechnik zurückzuführen.
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Ein möglicher Grund
für die Abweichungen zwischen den jeweils aktuellsten Ergebnissen der
kontinuierlichen und der orientierenden Messungen liegt in der Wahl der
unterschiedliche Mess-Standorte: Die
Passivsammler befanden sich im Gehwegsbereich in etwa 15 m Entfernung vom ehemaligen Standort des Messcontainers
entfernt. Die Probenahme der Passivsammler lag damit etwa 2m weiter von der Straße entfernt und teilweise
geringfügig außerhalb des rückstauenden Verkehrs, der durch die Ampeln im
Kreuzungsbereich verursacht wurde. Sie war zudem etwa 50 cm höher als die
Probenahme der Container angebracht.
Zusammenfassend
ist daher mittlerweile allgemein davon auszugehen, dass die
Benzolkonzentrationen in der Ohechaussee unter dem ab 1.7.1998 gültigen
Prüfwert der 23. BImSchV von 10 µg/m³
liegen . Somit besteht aufgrund der z.Z. gültigen
Rechtsvorschriften kein Handlungsbedarf.
Der
Entwurf der EU-Richtlinie über Grenzwerte für Benzol sieht einen Grenzwert
von 5 µg/m³ vor, der ab dem 1.1.2010 eingehalten werden muss.
Dieser
Konzentrationswert wurde von den Ergebnissen des Messzeitraumes Januar -
Dezember 1999 im fraglichen Bereich knapp überschritten. Allerdings lässt die
Einführung neuer Kraftstoffqualitäten ab dem 01.01.2000 einen weiteren Rückgang
annehmen.
Ausblick:
Im
September 1996 trat die Richtlinie 96/62/EG des Rates über die Beurteilung und
Kontrolle der Luftqualität in Kraft, die für die Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union (EU) folgende Zielsetzungen hat (Art. 1):
1. Definition und Festlegung von
Luftqualitätszielen ... im Hinblick auf die
Vermeidung,
Verhütung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen
auf die
menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt
2. Beurteilung der Luftqualität ... anhand
einheitlicher Methoden und Kriterien
3. Verfügbarkeit von sachdienlichen Informationen über
die Luftqualität
und
Unterrichtung der Öffentlichkeit hierüber, unter anderem
durch
Alarmschwellen
4. Erhaltung der Luftqualität, sofern sie gut ist, und
Verbesserung der
Luftqualität, wenn dies nicht der Fall ist.
Ergänzt wird die
Rahmenrichtlinie zukünftig durch verschiedene Tochterrichtlinien zu den
Komponenten Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Feinpartikel wie Ruß
(einschließlich PM 10), Schwebstaub, Blei, Ozon, Benzol, Kohlenmonoxid,
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Cadmium, Arsen, Nickel und
Quecksilber. In den Richtlinien werden Grenz-, Schwellen-, Alarm- und
Beurteilungsschwellenwerte festgelegt, bei deren Überschreiten jeweils
bestimmte Messverpflichtungen bzw. Maßnahmenpläne oder Maßnahmen in den
Mitgliedstaaten vorgeschrieben sind.
Die Richtlinie legt u. a.
fest, dass Messungen dort vorgenommen werden müssen, wo die mutmaßlich
höchste Belastung zu erwarten ist, von der Menschen betroffen sind.
Die LÜSH beabsichtigt,
zunächst die Ballungsräume Kiel und Lübeck zu untersuchen . Dafür kommen u.
a. Passivsammler in Betracht, die in einem Raster verteilt über das jeweilige
Stadtgebiet die monatlichen Messungen der Benzol- und Stickstoffdioxidkonzentrationen
ermöglichen.
Zusätzlich können weitere
Mess-Standorte an sogenannten Hot-Spots (Belastungsschwerpunkte, z.B. durch
starken Straßenverkehr) festgelegt werden. Die Messungen laufen jeweils über
ein Jahr. Aus Kapazitätsgründen kann pro Jahr jeweils nur ein Ballungsraum
erfasst werden. Messungen im Bereich des Ballungsraums Hamburg sind z. T.
bereits durchgeführt worden bzw. befinden sich in Vorbereitung.