Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 318 Norderstedt "an der Straße Achternfelde", Gebiet: Abschnitt Achternfelde und Flurstücke 63/6, 63/67, 63/68, Flur 14, Gemarkung Garstedt Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage) in der Fassung vom 27.03.2018 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 27.03.2018 (Anlage 4 zur Vorlage) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 318 Norderstedt "an der Straße Achternfelde", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm

 

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           zur Bestandssituation der Biotoptypen und deren Bewertung

·           zum potenziellen Vorkommen von geschützten Arten und der Bewertung der artenschutzrechtlichen Wirkungen

·           zu Belangen von Natur und Landschaft

·           zum Baumbestand und dessen Bewertung

 

Boden und Wasser: Aussagen

·      zur Grundwassersituation

·      zu Grundwasserständen

·      zu möglichen Kampfmitteln

·      zum Baugrund

·      zu möglichen Verunreinigungen des Bodens

 

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte

 

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

 

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • Zur Veränderung des durch Baumbestand geprägten Grundstückes

 

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • Zur Beeinträchtigung des umgebenden Gebäudebestandes durch die Bautätigkeiten.

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                          Stand:  Januar 2014

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020

der Stadt Norderstedt                                                                                 Stand:          12/2007

·      Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer

Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen-

und Flugverkehrslärm                                                                                Stand:     16.01.2013

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt

incl. Umweltbericht                                                                                     Stand:          12/2007

·      Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne/

Flurabstandspläne                                                                                      Stand:      2016/2017

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen

Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                                     Stand:               2007

·      Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag (GPF) zum

B-Plan Nr. 318 "an der Straße Achternfelde"                                            Stand:     27.03.2018

·      Artenschutzrechtliches Gutachten zum

B-Plan Nr. 318 "an der Straße Achternfelde"                                            Stand:     20.12.2017

·      Orientierende Bodenuntersuchung auf dem

Gelände Achternfelde 14 in Norderstedt                                                    Stand:     12.02.2016

·      Oberbodenbeprobung im Geltungsbereich

des Bebauungsplanes

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.