Beschluss

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss zu prüfen, ob und wie weit ein Auszubildendenwohnheim errichtet und betrieben werden kann. Eine Bedarfsabfrage in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern in Norderstedt ist durchzuführen.

 

Die Stadt Norderstedt prüft in Zusammenarbeit mit der EGNO die Möglichkeit der Errichtung und des Betriebs eines Auszubildendenwohnheims mit dem Ziel Mieten zu erreichen, die sich an sozialgefördertem Wohnraum orientieren. Hierbei sind folgende Fragen zu klären:

 

Wo wäre ein solches Projekt, unter der Voraussetzung einer zentralen Lage mit ÖPNV Anbindung, realisierbar?

 

Wie stellen sich die Baurechte auf diesen Flächen dar?

 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für ein solches Projekt?

 

Welche privaten und öffentlichen Trägermodelle für den Betrieb eines solchen Projektes gibt es und welche sind für Norderstedt umsetzbar?

 

Welche Rechtsformen eines Betreibers kommen in Frage, damit die Angelegenheiten und der Betrieb des Wohnheims in die Zuständigkeit der Stadtvertretung und/oder eines Ausschusses fallen?

 

Wie groß muss ein solches Auszubildendenwohnheim sein um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen?

 

Wie wird sichergestellt, dass der Kinder- und Jugendbeirat dauerhaft und bereits in die Planung mit einbezogen wird, um seine Ziele und Wünsche angemessen zu vertreten?


Abstimmung:

Bei 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich beschlossen.