Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht:

 

In der oben genannten Sitzung am 21.09.2000 fragte Frau Hahn nach, warum bei der Neuverlegung der durch die Baumaßnahmen für wilhelm.tel aufgenommenen Radewege der Grundsatzbeschluss, dass das Pflaster bei der Neuverlegung in Längsrichtung zu verlegen ist, nicht berücksichtigt wird.

 

Da die Bauleitung im Zuge der Neuverlegung von Kabeltrassen für das Projekt wilhelm.tel bei den Stadtwerken Norderstedt angesiedelt ist, kann das Amt Stadt als Lebensraum hierzu keine Angaben machen.

 

Das mit der Bauüberwachung beauftragte Ingenieurbüro (Waack & Dähn) kennt die Vorgaben. Das Team Verkehrsflächen hat allerdings noch einmal gesondert auf die Problematik hingewiesen.

 

Sollte jedoch die Pflasterung der neu verlegten Radwege nicht in Längsrichtung hergestellt worden sein, so würde dies spätestens bei der Schlussabnahme des Trägers der Straßenbaulast bemängelt werden.

 

Demnach ist eine Einhaltung des Grundsatzbeschlusses der Politik in jedem Falle sichergestellt.