Sitzung: 17.05.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Vorlage: B 18/0212
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes,
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 334 Norderstedt „zwischen Berliner Allee und der U-Bahnlinie U1",
Gebiet: Flurstücke 90/75, 90/77, 90/79, 85/24, Flur 15 der Gemarkung
Garstedt und ein Abschnitt Berliner Allee beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 16.04.2018.festgesetzt
(vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3 zur Vorlage). Diese Planzeichnung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Sicherung von Einzelhandelsflächen
·
Sicherung von Flächen für den Geschosswohnungsbau
·
Sicherung von öffentlich gefördertem Wohnraum
·
Sicherung eines Abschnitts der Berliner Allee
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in
einem Scoping-Termin erfolgen.
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 334
Norderstedt „zwischen Berliner Allee und der U-Bahnlinie U1", Gebiet:
Flurstücke 90/75, 90/77, 90/79, 85/24, Flur 15 der Gemarkung Garstedt und
ein Abschnitt Berliner Allee (Anlage 2 zur Vorlage)
die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das Bebauungskonzept
vom.08.03.2018 (Anlage 5 zur
Vorlage) werden als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 11
und 13 der Anlage 8 dieser Vorlage durchzuführen.
Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in
einem Scoping-Termin erfolgen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;
davon anwesend: 14;
Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0
damit
mehrheitlich beschlossen.