Beschluss

a)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 334 Norderstedt „zwischen Berliner Allee und der U-Bahnlinie U1", Gebiet: Flurstücke 90/75, 90/77, 90/79, 85/24, Flur 15 der Gemarkung Garstedt und ein Abschnitt Berliner Allee beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 16.04.2018.festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3 zur Vorlage). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Sicherung von Einzelhandelsflächen

·         Sicherung von Flächen für den Geschosswohnungsbau

·         Sicherung von öffentlich gefördertem Wohnraum

·         Sicherung eines Abschnitts der Berliner Allee

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.

 

b)  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 334 Norderstedt „zwischen Berliner Allee und der U-Bahnlinie U1", Gebiet: Flurstücke 90/75, 90/77, 90/79, 85/24, Flur 15 der Gemarkung Garstedt und ein Abschnitt Berliner Allee (Anlage 2 zur Vorlage) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das Bebauungskonzept vom.08.03.2018 (Anlage 5 zur Vorlage) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 11 und 13 der Anlage 8 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;

davon anwesend: 14; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0

damit mehrheitlich beschlossen.