Beschluss:

a.)   Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 332 Norderstedt "Südlich Schleswiger Hagen", Gebiet: nördlich der Bebauung am Flensburger Hagen und des daran nördlich angrenzenden Grünzuges, östlich der AKN-Trasse auf der Höhe der Haltestelle Haslohfurth, südlich des Schleswiger Hagens und westlich der Bebauung an der Ulzburger Straße 711 bis 741 sowie Schleswiger Hagen beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 04.04.2018 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2 zur Vorlage). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Entwicklung eines Wohnquartieres

·         Erhalt und Sicherung des vorhandenen Baumbestandes sowie der Knickstrukturen

·         Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine öffentliche Erschließung.


Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b.)   Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 332 Norderstedt "Südlich Schleswiger Hagen", Gebiet: nördlich der Bebauung am Flensburger Hagen und des daran nördlich angrenzenden Grünzuges, östlich der AKN-Trasse auf der Höhe der Haltestelle Haslohfurth, südlich des Schleswiger Hagens und westlich der Bebauung an der Ulzburger Straße 711 bis 741 sowie Schleswiger Hagen (Anlage 2 zur Vorlage) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Die städtebaulichen Konzepte vom 08.02.2018 (Anlage 4 zur Vorlage) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Investor mitzuteilen, dass dieser einen angemessenen Anteil an der Erschließung zu tragen hat.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;

davon anwesend: 14; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0

damit mehrheitlich beschlossen.