Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 13 den folgenden Bericht

 

Für o. g. B-Plan hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 05.01.1998 bis 09.02.1998 statt­gefunden.

Gemäß den Gremienbeschlüssen sollte für den B-Plan eine Ausgleichsfläche möglichst in Norderstedt-Mitte nachgewiesen werden.

Nach dem vergeblichen Bemühen, eine geeignete Ausgleichsfläche in Norderstedt-Mitte zu finden, konnte kürzlich eine Fläche außerhalb, jedoch in unmittelbarem räumlichen Anschluss an Norderstedt-Mitte, gefunden werden. Diese Fläche bietet sich an, da sie sich im Eigentum der Stadt befindet und extensiviert werden soll. Der B-Plan für diese Fläche wird zurzeit auf­gestellt (B 241); damit ist auch die planungsrechtliche Verknüpfung dieser beiden B-Pläne im Hinblick auf eine zeitnahe Umsetzung der geplanten Ausgleichsmaßnahme von großem Vor­teil.

Durch die Wahl dieser Ausgleichsfläche tritt eine eindeutige Verbesserung der Ausgleichs­situation gegenüber der bisher vorgeschlagenen Lösung (eine Fläche an der Schleswig-Holstein-Straße) ein.

Diese neu ermittelte Ausgleichsfläche soll nun Grundlage für die anstehende Überarbeitung des GOP und des B-Planes werden.

Aufgrund der während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Bedenken, auf­grund der neuen Ausgangslage zum Arbeitsamt und aufgrund der erforderlichen Einarbeitung der Empfehlungen des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr (05.11.1998) und der Technischen Kommission (20.01.1999) muss der B-Plan grundlegend überarbeitet werden.

Der Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr über das Ergebnis der früh­zeitigen Bürgerbeteiligung und der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sind geplant für die Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 07.12.2000, sodass die Offenlage Anfang 2001 stattfinden kann. Die in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Ver­kehr am 05.11.1998 empfohlene erneute Bürgerbeteiligung wird während der Offenlage statt­finden. Da bei der Überarbeitung des B-Planes die eingegangenen Anregungen im Wesent­lichen berücksichtigt werden, ist voraussichtlich mit dem Ende der Offenlage der Stand ge­mäß § 33 BauGB und der geeignete Zeitpunkt für einen Verkauf der Fläche erreicht.