Sitzung: 21.09.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0460
Herr
Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 13 den folgenden Bericht
Für
o. g. B-Plan hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 05.01.1998 bis
09.02.1998 stattgefunden.
Gemäß den Gremienbeschlüssen sollte für den B-Plan eine Ausgleichsfläche
möglichst in Norderstedt-Mitte nachgewiesen werden.
Nach dem vergeblichen Bemühen, eine geeignete Ausgleichsfläche in
Norderstedt-Mitte zu finden, konnte kürzlich eine Fläche außerhalb, jedoch in
unmittelbarem räumlichen Anschluss an Norderstedt-Mitte, gefunden werden. Diese
Fläche bietet sich an, da sie sich im Eigentum der Stadt befindet und
extensiviert werden soll. Der B-Plan für diese Fläche wird zurzeit aufgestellt
(B 241); damit ist auch die planungsrechtliche Verknüpfung dieser beiden
B-Pläne im Hinblick auf eine zeitnahe Umsetzung der geplanten
Ausgleichsmaßnahme von großem Vorteil.
Durch die Wahl dieser Ausgleichsfläche tritt eine eindeutige Verbesserung der
Ausgleichssituation gegenüber der bisher vorgeschlagenen Lösung (eine Fläche
an der Schleswig-Holstein-Straße) ein.
Diese neu ermittelte Ausgleichsfläche soll nun Grundlage für die anstehende
Überarbeitung des GOP und des B-Planes werden.
Aufgrund der während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Bedenken,
aufgrund der neuen Ausgangslage zum Arbeitsamt und aufgrund der erforderlichen
Einarbeitung der Empfehlungen des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr
(05.11.1998) und der Technischen Kommission (20.01.1999) muss der B-Plan
grundlegend überarbeitet werden.
Der Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr über das Ergebnis
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
sind geplant für die Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am
07.12.2000, sodass die Offenlage Anfang 2001 stattfinden kann. Die in der
Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 05.11.1998 empfohlene
erneute Bürgerbeteiligung wird während der Offenlage stattfinden. Da bei der
Überarbeitung des B-Planes die eingegangenen Anregungen im Wesentlichen
berücksichtigt werden, ist voraussichtlich mit dem Ende der Offenlage der Stand
gemäß § 33 BauGB und der geeignete Zeitpunkt für einen Verkauf der Fläche
erreicht.