Sitzung: 21.09.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0434
Herr
Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Der
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr hatte in seiner Sitzung am 06.07.2000
zur Frage der Öffnung Gronaustieg im Zuge der Tempo 30-Umsetzung den
Grundsatzbeschluss gefasst, von einer verkehrlichen Verbindung Gronaustieg/Am Böhmerwald
abzusehen. In diesem Zusammenhang wurden weitere Beschlüsse bzw. Prüfaufträge
gefasst, zu der die Verwaltung nunmehr wie folgt Stellung nimmt:
a)
Im
Grundsatz sind die baulichen Maßnahmen zur Ausgestaltung der Zone 5
abgeschlossen. Noch nicht realisierte Maßnahmen sind erst im Rahmen des
notwendigen Vollausbaus im südlichen Abschnitt umsetzbar. Die erforderlichen
Ausbaupläne werden zu gegebener Zeit erstellt und durch den Ausschuss für
Planung, Bau und Verkehr zu beschließen sein. Erst danach kann der Auftrag
vollzogen werden, die konkrete Planung erneut den Anwohnern vorzustellen.
b)
Die
Prüfung der Sach- und Rechtslage hat ergeben, dass es nicht zwingend
erforderlich ist, den B-Plan Nr. 184 auf Grund der am 06.07.2000
getroffenen Beschlusslage zu ändern. Es bestehen eher formale Gründe, die
dagegensprechen. Die Erschließung ist grundsätzlich hergestellt, es besteht
eine Befahrbarkeit des Gronaustieges bis unmittelbar an die Sperren
(Blumenkübel) heran.
Die Sinnhaftigkeit einer Änderung der Planzeichnung würde formal die
Festsetzung eines Wendeplatzes mit 23 m Durchmesser und eines
Übergangsstücks als Geh- und Radweg erfordern. Der Bau eines Wendeplatzes ist
aus Platzgründen und der eigentumsrechtlichen Situation aus heutiger Sicht
völlig unrealistisch. Die Erweiterung der Festsetzungen öffentlicher
Verkehrsflächen auf jetzt vorhandene private Bauflächen stellt einen Eingriff
in bisher garantiertes Eigentumsrecht dar und müsste bei allen baulichen und
eigentumsrechtlichen Veränderungen der betroffenen Grundstücke Beachtung
finden. In Realität würde sich jedoch gegenüber der heutigen Situation nichts
ändern. Hinsichtlich der rechtlichen Situation bezüglich der Beachtung der
Festsetzungen würden sich eher Nachteile ergeben.
c)
Zur
Frage ergänzender baulicher Maßnahmen im Bereich der Einfahrten zum Alsterstieg
wird nach Abstimmung in der Verwaltung kein Handlungsbedarf gesehen.
Zusammenfassend
wird die Zone 5 derzeit als abgeschlossen betrachtet.