Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr hatte in seiner Sitzung am 06.07.2000 zur Frage der Öffnung Gronaustieg im Zuge der Tempo 30-Umsetzung den Grundsatzbeschluss gefasst, von einer verkehrlichen Verbindung Gronaustieg/Am Böhmerwald abzusehen. In diesem Zusammenhang wurden weitere Beschlüsse bzw. Prüfaufträge gefasst, zu der die Verwaltung nunmehr wie folgt Stellung nimmt:

 

a)       Im Grundsatz sind die baulichen Maßnahmen zur Ausgestaltung der Zone 5 abgeschlossen. Noch nicht realisierte Maßnahmen sind erst im Rahmen des notwendigen Vollausbaus im südlichen Abschnitt umsetzbar. Die erforderlichen Ausbaupläne werden zu gegebener Zeit erstellt und durch den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr zu beschließen sein. Erst danach kann der Auftrag vollzogen werden, die konkrete Planung erneut den Anwohnern vorzustellen.

b)       Die Prüfung der Sach- und Rechtslage hat ergeben, dass es nicht zwingend erforderlich ist, den B-Plan Nr. 184 auf Grund der am 06.07.2000 getroffenen Beschlusslage zu ändern. Es bestehen eher formale Gründe, die dagegensprechen. Die Erschließung ist grundsätzlich hergestellt, es besteht eine Befahrbarkeit des Gronaustieges bis unmittelbar an die Sperren (Blumenkübel) heran.
Die Sinnhaftigkeit einer Änderung der Planzeichnung würde formal die Festsetzung eines Wendeplatzes mit 23 m Durchmesser und eines Übergangsstücks als Geh- und Radweg erfordern. Der Bau eines Wendeplatzes ist aus Platzgründen und der eigentumsrechtlichen Situation aus heutiger Sicht völlig unrealistisch. Die Erweiterung der Festsetzungen öffentlicher Verkehrsflächen auf jetzt vorhandene private Bauflächen stellt einen Eingriff in bisher garantiertes Eigentumsrecht dar und müsste bei allen baulichen und eigentumsrechtlichen Veränderungen der betroffenen Grundstücke Beachtung finden. In Realität würde sich jedoch gegenüber der heutigen Situation nichts ändern. Hinsichtlich der rechtlichen Situation bezüglich der Beachtung der Festsetzungen würden sich eher Nachteile ergeben.

c)       Zur Frage ergänzender baulicher Maßnahmen im Bereich der Einfahrten zum Alsterstieg wird nach Abstimmung in der Verwaltung kein Handlungsbedarf gesehen.

Zusammenfassend wird die Zone 5 derzeit als abgeschlossen betrachtet.