Sitzung: 21.09.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0370
Frau
Hahn bittet in die Begründung aufzunehmen, dass der Kronenbereich zuzüglich
1,50 geschützt wird.
a)
Behandlung
des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung:
Das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Die
Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung soll entsprechend
den Ausführungen im Sachverhalt dieser Vorlage erfolgen.
b)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 189, 1. Änderung – Norderstedt –, Gebiet: An’n
Slagboom – zwischen Bornbarch und Tarpenbek wird einschließlich der Begründung,
Stand: Juli 2000, gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 189, 1. Änderung – Norderstedt – sowie die
Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und von der
öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und von
der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei
der Beschlussfassung anwesend.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen
Beschlußkopie
an: 69