Sitzung: 20.09.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 18/0380
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage) werden
berücksichtigt
5.7, 6.
zur Kenntnis genommen
1., 2., 3., 4., 5.1- 5.6, 5.8- 5.14
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 zur Vorlage) werden
berücksichtigt
1.6, 1.7, 2.1, 2.5, 2.7, 2.8, 2.11, 3.2, 4.1, 5.1 ,
5.3- 5.6, 6.2, 6.4, 7.1- 7.3, 8.2, 8.3, 8.5, 9.3, 9.4, 10.1
teilweise berücksichtigt
1.3- 1.5, 2.2, 2.6, 3.7, 3.8, 3.12, 3.13, 5.2, 8.1,
9.2, 10.2,
nicht berücksichtigt
1.1, 1.2, 2.9, 2.12, 2.13, 3.9, 4.2- 4.4, 8.4, 9.1
zur Kenntnis genommen
2.3, 2.4, 2.10, 3.1, 3.3- 3.6, 3.11, 6.1, 6.3
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan
Nr. 291 Norderstedt "Wohnen am Moorbekpark", Gebiet: östlich
Buckhörner Moor, westlich der Moorbek, südwestlich Deichgrafenweg
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 7 zur Vorlage) und dem Teil B - Text – (Anlage 8 zur Vorlage) in der zuletzt geänderten
Fassung vom 04.09.2018, als Satzung beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 04.09.2018 (Anlage 9 zur Vorlage) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in
der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de
eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich ist.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon
anwesend…14..; Ja-Stimmen:…13…; Nein-Stimmen:…0…; Stimmenenthaltung:…1…